Bis Ende Januar habe ich in Hessen auf einer Behörde gearbeitet. Seit Februar bin ich in BW auf einer Behörde. Erhalte ich noch den Inflationsausgleich?
In Hessen war es TV-H? Dann für das Arbeitsverhältnis kein Anspruch. Wenn es in BW ein Arbeitsverhältnis nach TV-L ist, besteht Anspruch auf die monatlichen Zahlungen ab Start des Arbeitsverhältnisses.