Jahressonderzahlung Ende November 2023 bei Arbeitgeberwechsel
#1

Hallo,
ich habe mal eine Frage.

Ich wechsel den kommunalen Arbeitgeber (beide TVÖD VKA) zum 01.10.2023.

Bekomme ich die volle Jahressonderzahlung vom neuen Arbeitgeber ausbezahlt?

Ich bin zum 01.10.2023 schon 2 Jahre im öffentlichen Dienst durchgängig beschäftigt.
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#2

Wenn keine besondere Vereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber getroffen wird, besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 25% gegenüber wenn man das ganze Jahr dort gearbeitet hätte.
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#3

(29.07.2023, 10:14)Gast schrieb:  Wenn keine besondere Vereinbarung mit dem neuen Arbeitgeber getroffen wird, besteht Anspruch auf eine Jahressonderzahlung in Höhe von 25% gegenüber wenn man das ganze Jahr dort gearbeitet hätte.

Das verstehe ich jetzt nicht.....
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#4

Tariflich besteht kein Anspruch gegenüber dem alten Arbeitgeber und gegenüber den neuen Arbeitsgeber ein Anspruch auf Jahressonderzahlung für 3 Monate. Also 3/12 der sonst zu gewährenden Jahressonderzahlung.

Man kann ggf. versuchen eine günstigere Regelung mit dem neuen Arbeitgeber zu vereinbaren, wenn dieser wünscht, dass man möglichst schnell anfängt. Klappt aber selten...
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