Jobcenter Ausbildung Verwaltungsfachangestellter
#1

Guten Tag, ich bin seit 20 Jahren als PAP in einem zkT JC beschäftigt. Ich habe in dieser Zeit eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben bewältigt.
Ich war ein Quereinsteiger ohne Verwaltungsausbildung. Ich habe mich jetzt dazu entschlossen die Abschlussprüfung VVA nachzuholen und bei meinem AG einen entsprechenden Antrag gestellt. Unter Berücksichtigung des Fachkräftmangels im öD und meinen fehlenden Voraussetzungen für andere interne Bewerbungsmöglichkeiten möchte ich diese Ausbildung  nachholen. 
Mein AG hat den Antrag abgelehnt. 
Er begründet dies damit, dass ich zur Ausübung meiner Stelle keine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellter benötige.
Dies finde ich schon eigenartig, gerade weil diese Stellen so schon ausgeschrieben werden. 
Eine weitere Frage die sich mir stellt, welcher Unterschied besteht zwischen mir und Kolleginnen und Kollegen, die ihre Ausbildung über meinen AG zum Fachwirt absolvieren?

Meine Frage - wie sehen das die Experten unter Euch.....ist die Entscheidung meines AG richtig?
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#2

Fortbildungen werden vom Arbeitgeber nur gezahlt, wenn diese für die Ausübung der Stelle notwendig sind, manchmal auch als verpflichtende Auflage.

Wenn du 20 Jahre auf deiner Stelle gearbeitet hast, bist du für diese vermutlich qualifizierter als jede ausgelernte VFA, somit entfällt so gesehen die Notwendigkeit der Weiterbildung. Vielleicht hat dein AG auch die Befürchtung, dass du dich nach der Weiterbildung wegbewerben könntest?
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#3

Ok verstanden - wie verhält es sich mit Kollegen, die eine Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt machen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht?

Diese Kollegen arbeiten in gleicher Position, mit den selben Aufgaben........es besteht keine Notwendigkeit - wollen sich aber weiterbilden und auch hier bestünde die Gefahr einer Bewerbung nach erfolgreichem Abschluss.

Der Sachverhalt ist doch der selbe......oder nicht.....Stichwort Bevorteilung / Gleichberechtigung?
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#4

"Der Sachverhalt ist doch der selbe......oder nicht.....Stichwort Bevorteilung / Gleichberechtigung?"
Nein, ist er nicht.

"Ok verstanden - wie verhält es sich mit Kollegen, die eine Fortbildung zum Verwaltungsfachwirt machen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht?"
Wenn der Arbeitgeber einen Bedarf an einer solchen Weiterqualifizierung sieht kann er diese Möglichkeit anbieten. Bei deiner Tätigkeit geht er davon aus, dass du die Aufgaben (und ggf. die Aufgaben, die er dir zukünftig übertragen möchte) erfüllen kannst. Was nach 20 Jahre entsprechender Tätigkeit erstmal nicht falsch erscheint.
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#5

Und wo liegt der Unterschied?

Was ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz?
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#6

Das eine ist eine Fortbildung im Interesse des Arbeitgebers welche Personen für andere Aufgaben im Interesse des Arbeitgebers vermittelt. Der Arbeitgeber hat dafür ein Verfahren der Auswahl von Personen für diese Fortbildung.
Der Fragesteller hier will eine Abschlussprüfung VVA im eigenen Interesse machen. Der Arbeitgeber hat keinen Bedarf an diesem Abschluss. Im Gegenteil es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass der Arbeitnehmer vielleicht sogar sich einen anderen Arbeitgeber sucht.

"Was ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz?"
Nur gleiches ist gleich zu behandeln. Wobei es sowieso keinen umfassenden Gleichbehandlungsgrundsatz geht.
Werden denn anderen in gleicher Situation die Prüfung vom Arbeitgeber bezahlt und nur dem Fragenden nicht.
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#7

Der Arbeitgeber entscheidet also alleine für sich, ob die Qualifikationen eines Bewerbers für diesen Job ausreichen?

Wenn aktuelle Stellenausschreibungen aber den Abschluss eines Verwaltungsfachangestellten fordern bzw. ein Studium voraussetzen, wäre es dann auch so, dass dies keine Rolle spielt, da der Mitarbeiter zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt wurde?

Noch eine Frage - @ Gast - Sie kennen sich gut aus.....andere Frage.......wie könnte ich meinen AG davon überzeugen, mir den  Abschluss  zu ermöglichen?
Schließlich gibt es einen Fachkräftemangel und mit einem Abschluss bin ich in der Verwaltung flexibler einsetzbar.....
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#8

Dazu kommt, dass nach 20 Jahren die Prüfungspflicht sowieso entfällt. Schon deshalb ist die Prüfung nicht erforderlich.
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#9

(12.02.2024, 08:13)Gast schrieb:  Dazu kommt, dass nach 20 Jahren die Prüfungspflicht sowieso entfällt. Schon deshalb ist die Prüfung nicht erforderlich.

Der Entfall der Prüfungspflicht (soweit sie in dem Bundesland überhaupt greift) ändert ja nichts daran, dass bei Ausschreibungen etc. ggf. der Abschluss verlangt wird. 
Aber der Wechsel der Stelle ist primär erstmal im Interesse des Arbeitnehmers und nicht des Arbeitgebers.

 "Der Arbeitgeber entscheidet also alleine für sich, ob die Qualifikationen eines Bewerbers für diesen Job ausreichen?"
Grundsätzlich ja. § 5 (4) TVöD normiert zumindest einen Anspruch über Qualifikationen mit dem Vorgesetzten zu sprechen.

"Wenn aktuelle Stellenausschreibungen aber den Abschluss eines Verwaltungsfachangestellten fordern bzw. ein Studium voraussetzen, wäre es dann auch so, dass dies keine Rolle spielt, da der Mitarbeiter zu einem früheren Zeitpunkt eingestellt wurde?"
Richtig.

".wie könnte ich meinen AG davon überzeugen, mir den Abschluss zu ermöglichen?"
Keine Ahnung. Drohen mit Weggang. Wobei gerade mit dem Abschluss das Risiko dafür steigt. Der Arbeitgeber hat meist wenig Interesse daran, dass Beschäftigte des Jobcenters in andere Bereiche wechseln. Ggf. sollte man schauen ob es auch ohne Unterstützung des Arbeitgebers möglich ist eine Qualifizierung vorzunehmen.
Sonst immer wieder ansprechen und Anträge stellen. Schauen ob Mitbestimmungsrechte des Personalrates berührt sind. 
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