Erhalten die o.a. Angestellten Umzugskostenvergütung nach dem BUKG und ggf Trennungsgeld bei der unbefristeten Einstellung an einem anderen Ort als dem Wohnort (Entfernung hier ca 500 Km)?
Kommt darauf an, ob der Arbeitgeber diese zusagt. Ist es eine erstmalige Einstellung oder ist man bereits am Wohnort für den Arbeitgeber zuständig. BA oder kommunaler Arbeitgeber?