18.12.2010, 03:15
Kann ALG II und Hilfe für junge Volljährige gleichzeitig bezogen werden? Ich betreue in unserer stationären Jugendhilfeeinrichtung einen 18 jährigen Jungen Mann, der ab 1.1.11 ALG II bewilligt bekommen hat. Er hat ebenfalls besondere Leistungen zur Erstausstattung der Wohnung bewilligt bekommen. "Zahlung im Januar 2011", so stand es im Bewilligungsschreiben. Der Mietvertrag für die Wohnung beginnt ebenfalls am 1.1.11 . Muss der Junge Mann nun am 1.1.11 in eine leere Wohnung ohne Hausrat ziehen? Oder dürfen sich die beiden Hilfen (ALG II und Hilfe für junge Volljährige) um eine angemessene Zeit überschneiden, damit ein vernünftiger Umzug über umgesetzt werden kann? Für eine Rasche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Gruß A.
Gruß A.