15.11.2013, 09:03
Hallo Zusammen,
mich würde interessieren, ob ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst auch auf einen Sonntag beginnen kann. Hintergrund ist der, das man bei einem Vertrag am 01.12. Anspruch au einen Teil der Jahressonderzahlung erhält. Beginnt man das Arbeitsverhältnis ersta m 02.12. ist der Anspruch pfutsch. Dieses Jahr ist der 01.12. ein Sonntag und alle Neueinstellungen werden vom Arbeitgeber auf den 02.12. datiert! Kann man den Arbeitsvertrag auch am zum 01.12. rückwirkend abschließen??? Sonntagsdienst ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Danke für Eure Antworten
mich würde interessieren, ob ein Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst auch auf einen Sonntag beginnen kann. Hintergrund ist der, das man bei einem Vertrag am 01.12. Anspruch au einen Teil der Jahressonderzahlung erhält. Beginnt man das Arbeitsverhältnis ersta m 02.12. ist der Anspruch pfutsch. Dieses Jahr ist der 01.12. ein Sonntag und alle Neueinstellungen werden vom Arbeitgeber auf den 02.12. datiert! Kann man den Arbeitsvertrag auch am zum 01.12. rückwirkend abschließen??? Sonntagsdienst ist nicht Bestandteil des Vertrages.
Danke für Eure Antworten