29.01.2019, 17:43
Wir sind ein kleiner PR in NRW mit 5 Mitgliedern (4 Angestelltenvertreter, 1 Beamtenvertreter).
Ich habe das Problem, dass der Beamtenvertreter längere Zeit erkrankt ist. Es wird auch noch eine Weile dauern, bis der Kollege wieder im Dienst ist.
Es gibt keinen Ersatzbeamtenvertreter.
Wir haben auch nicht genug Beamte in der Verwaltung. Bei der letzten Wahl haben sich zwei Beamte aufstellen lassen, der eine ist aber in Pension gegangen und der andere wie schon geschrieben, erkrankt.
Meine Fragen dazu:
1.) Muss der fehlende Beamte jetzt durch einen Angestelltenvertreter von der Ersatzliste ersetzt werden, oder bleibt das Gremium bei 4 Mitgliedern bestehen?
2.) Sollte der erkrankte Beamte ebenfalls in Pension gehen, löst sich der PR dadurch auf und es gibt Neuwahlen?
Danke für eure Antworten.
Ich habe das Problem, dass der Beamtenvertreter längere Zeit erkrankt ist. Es wird auch noch eine Weile dauern, bis der Kollege wieder im Dienst ist.
Es gibt keinen Ersatzbeamtenvertreter.
Wir haben auch nicht genug Beamte in der Verwaltung. Bei der letzten Wahl haben sich zwei Beamte aufstellen lassen, der eine ist aber in Pension gegangen und der andere wie schon geschrieben, erkrankt.
Meine Fragen dazu:
1.) Muss der fehlende Beamte jetzt durch einen Angestelltenvertreter von der Ersatzliste ersetzt werden, oder bleibt das Gremium bei 4 Mitgliedern bestehen?
2.) Sollte der erkrankte Beamte ebenfalls in Pension gehen, löst sich der PR dadurch auf und es gibt Neuwahlen?
Danke für eure Antworten.