18.07.2009, 00:01
Hallo!
Ich würde gerne folgenden Fall konstruieren: Ein Landesbeamter (RLP) würde in einem anderen Bundesland zum Wahlbeamten (Bürgermeister, Beigeordneter, Landrat) gewählt werden. Würde er dann seinen Landesbeamtenstatus verlieren? Kann er sich beurlauben, vom Dienst befreinen lassen? Kann er wieder in seinen alten Beruf einsteigen (nach den 8 Jahren)?
Gruß
baedeker
Ich würde gerne folgenden Fall konstruieren: Ein Landesbeamter (RLP) würde in einem anderen Bundesland zum Wahlbeamten (Bürgermeister, Beigeordneter, Landrat) gewählt werden. Würde er dann seinen Landesbeamtenstatus verlieren? Kann er sich beurlauben, vom Dienst befreinen lassen? Kann er wieder in seinen alten Beruf einsteigen (nach den 8 Jahren)?
Gruß
baedeker