LoB pfändbar
#1

Hallo, 

ist die Leistungsprämie pfändbar, oder unterliegt diese einem besonderen Pfändungsschutz.
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#2

M.E. sind diese pfändbar.
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#3

Welcher Pfändungsschutz sollte auch greifen?
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#4

Es ist ein Teil des Gehaltes wie auch weitere Prämien z. B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind in voller Höhe nach Tabelle pfändbar.
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#5

(28.09.2022, 08:49)Gast schrieb:  Es ist ein Teil des Gehaltes wie auch weitere Prämien z. B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind in voller Höhe nach Tabelle pfändbar.

Der Vergleich mit dem Weihnachtsgeld hinkt etwas, da dieses nicht voll pfändbar ist. Die Jahressonderzahlung nach TvöD ist allerdings voll pfändbar.
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#6

(28.09.2022, 08:54)Gast schrieb:  
(28.09.2022, 08:49)Gast schrieb:  Es ist ein Teil des Gehaltes wie auch weitere Prämien z. B. Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld sind in voller Höhe nach Tabelle pfändbar.

Der Vergleich mit dem Weihnachtsgeld hinkt etwas, da dieses nicht voll pfändbar ist. Die Jahressonderzahlung nach TvöD ist allerdings voll pfändbar.

Die Regelung gilt seit 01.07.2022 und wird sich frühestens Ende des Jahres auswirken, sorry. Big Grin
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