08.02.2011, 20:25
Hallo zusammen!
Meine Geschichte ist unendlich und ich hoffe ich muss nicht zu weit ausholen, damit mir jemand helfen kann.
Also: ich bin Beamtin im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung in BW. 2010 habe ich (bei 50% Beschäftigung) aufgrund einer großen Veranstaltungsreihe ca. 260 Mehrarbeitsstunden angehäuft. Meine Schwangerschaft kam dem Abbau der Überstunden zuvor
. Da mir angedroht wurde, dass die Überstunden bei Beginn meines Mutterschutzes verfallen habe ich mit dem BM (nach großem Druck meinerseits) eine Vereinbarung getroffen. (Meine Vorgesetzte hätte mich gerne am Tag der letzten Veranstaltung los gehabt. Als ich mich wehrte, hat man mir für die 5 restlichen Arbeitstage vor dem Mutterschutz ein anderes Aufgabengebiet zugewiesen...). In dieser Vereinbarung heißt es, dass ich die Überstunden nach dem Mutterschutz und noch vor der Elternzeit abbauen werde. Dies hat mir der Personalleiter auch in einer E-Mal so bestätigt. Telefonisch hat er mir nun aber die Auskunft gegeben, dass die Elternzeit mit der Geburt des Kindes beginnt. Demzufolge würde ich meine Überstunden während der Elternzeit abfeiern. Ist dies so richtig und rechtens? Der Personalleiter teilte mir auch mit, dass bei 2 Jahren Elternzeit die Elternzeit mit dem 2. Geburtstag des Kindes endet. Auch dann würden meine Überstunden ja als Elternzeit "abgerechnet" werden und ich würde ca. 2 Monate (so der rechnerische Rest der Stunden) verlieren. Mein eigentliches Ansinnen, die Überstunden nach der Elternzeit zu nehmen (um über den 3. Geburtstag hinaus zuhause bleiben zu können) hat man schlichtweg nicht verstehen wollen. Ich war dann eigentlich der Meinung, dass ich die nicht genommene Elternzeit dann hinter den 3. Geburtstag des Kindes hängen kann. Dies hat man mir nun eröffnet sei auch nicht möglich. So langsam blick ich nicht mehr durch... Nun muss ich meinen Antrag auf Elternzeit stellen und hab keine Ahnung, wie das rechtlich aussieht. Kann mir jemand helfen??? Vielen Dank für die Mühe und Entschuldigung, dass ich doch so weit ausholen musste....
Meine Geschichte ist unendlich und ich hoffe ich muss nicht zu weit ausholen, damit mir jemand helfen kann.
Also: ich bin Beamtin im mittleren Dienst bei einer Stadtverwaltung in BW. 2010 habe ich (bei 50% Beschäftigung) aufgrund einer großen Veranstaltungsreihe ca. 260 Mehrarbeitsstunden angehäuft. Meine Schwangerschaft kam dem Abbau der Überstunden zuvor
