07.09.2009, 15:52
Hallo,
ich streite mich mit unserem Systemanbieter, ob Auskunftssperren für neu angemeldete JVA-Insassen an die alte Meldebehörde übermittelt werden müssen.
§21 V MRRG hilft mir hier nicht wirklich weiter.
Wer kann helfen?
Besten Dank!
ich streite mich mit unserem Systemanbieter, ob Auskunftssperren für neu angemeldete JVA-Insassen an die alte Meldebehörde übermittelt werden müssen.
§21 V MRRG hilft mir hier nicht wirklich weiter.
Wer kann helfen?
Besten Dank!