"Mischung" von Urlaubstagen und Überstundenabbau innerhalb einer Woche
#1

Hallo!
Ich habe eine Frage zur "Mischung" von Urlaubstagen und Überstundenabbau innerhalb einer Woche.
Ein Beispiel: Jemand arbeitet mit 35 Wochen-Stunden...
Montag 6,5 Std
Dienstag 7,5 Std
Mittwoch 6,5 Std
Donnerstag 8 Std
Freitag 6,5 Std
...und möchte am Mittwoch und Freitag Üfrei und am Donnerstag Urlaub nehmen.
Gelernt habe ich, dass man im Fall einer "Mischung" die durchschnittliche Wochenarbeitszeit berechnet, damit es gerecht bleibt und man eben nicht an dem Tag Urlaub nimmt, an dem man die meisten Stunden arbeiten müsste.
Meiner Meinnung nach wären das 35/5*2=14 Std und nicht 2x6,5=13 Std.
Ist das richtig?
Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen?
Danke schon mal!
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#2

"Ist das richtig?"
Nein Urlaubstage sind Urlaubstage und nicht auf Stunden umzurechnen. Wichtig ist ob die Stunden so verbindlich auf die Wochentage verteilt sind. Ggf. kann der Arbeitgeber bei missbrauch schauen ob er solche Verteilungen akzeptiert. Die Protokollerklärung im TVöD beschriebt "Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden." Damit kann ein Arbeitgeber versuchen diverse einzelnen Urlaubstagen am Do entgegenzutreten.

"Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen?"
BUrlG und TVöD und entsprechende Literatur dazu.
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#3

Sind die Arbeitsstunden mit dem jeweiligen Tagen vertraglich so festgeschrieben oder machst Du das so im Rahmen der Gleitzeit? Wenn es nicht festgeschrieben ist,gilt immer die durchschnittliche Arbeitszeit, also bei Tarifbeschäftigen 7:48 bzw. Beamten 8:00 pro Tag. Egal wie man tatsächlich arbeitet aufgrund der Gleitzeit.
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#4

(13.11.2024, 13:24)Gast schrieb:  "Ist das richtig?"
Nein Urlaubstage sind Urlaubstage und nicht auf Stunden umzurechnen. Wichtig ist ob die Stunden so verbindlich auf die Wochentage verteilt sind. Ggf. kann der Arbeitgeber bei missbrauch schauen ob er solche Verteilungen akzeptiert. Die Protokollerklärung im TVöD beschriebt "Der Urlaub soll grundsätzlich zusammenhängend gewährt werden; dabei soll ein  Urlaubsteil von zwei Wochen Dauer angestrebt werden." Damit kann ein Arbeitgeber versuchen diverse einzelnen Urlaubstagen am Do entgegenzutreten.

"Kann man dazu irgendwo etwas nachlesen?"
BUrlG und TVöD und entsprechende Literatur dazu.

Vielen Dank für die Antworten.
Der Dienstplan sieht die Stunden genau so vor, wie von mir beschrieben.
Es geht konkret darum, dass es bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses am 30.11. 2024 nur noch diesen 1 Urlaubstag gibt und einige Überstunden.
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