Mitnahme von Resturlaub bei Dienstherrnwechsel
#1

Hallo zusammen!

Ich fange im Sommer eine Stelle bei einem neuen Dienstherrn an. (mittlerer Dienst, andere Stadt, zum 01.06.2011)

Ich habe noch 16 Tage Resturlaub von 2010 und frage mich, ob mein alter Dienstherr mir die Tage noch geben muß oder ich die Tage beim Stellenwechsel mitnehmen kann?

gruß
Grisu
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#2

Bis zum 1.6. MUSS Dir dein Alter Dienstherr die Möglichkeit geben,
Deinen Resturlaub zu nehmen.

Da geht nur der Weg daran vorbei, dass Du bis dahin so viel "Krank"
oder sonst wie abwesend bist, dass Du es nicht nehmen kannst.
Dienstliche Gründe KÖNNEN dem nicht im Wege stehen.

Bei welcher Feuerwehr bist du?
Oder habe ich das falsch interpretiert? Icon_lol


Grüße
Marcus
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#3

Hallo,

seh' ich auch so. Die Mitnahme von Urlaubsansprüchen beim Dienstherrnwechsel ist im Gesetz nicht vorgesehen.

Gruß
smokie
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