Mobbing - Brechen des Schweigens
#1

Hallo @ all,

ein guter Bekannter ist als Beamter von seinen Vorgesetzten in einer Kommunalverwaltung übel gemobbt worden. Dadurch ist er so schwer depressiv geworden, dass er in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden musste. Noch heute hat er unter den Folgen dieses Mobbings gesundheitlich schwer zu leiden.

Er überlegt sich nun, insbesondere auch aus therapeutischen Gründen, sein bisheriges beharrliches Schweigen in dieser Angelegenheit zu brechen und endlich öffentlich zu machen wie menschenverachtend mit ihm umgegangen worden ist und wie er immer mehr demontiert wurde von seinen Vorgesetzten.

Die Öffentlichkeit müssen endlich wissen, wie verletzend mit ihm verfahren worden sei, insbesondere vor dem Hintergrund dass in der Öffentlichkeit ganz aktuell auch weitere derartige Fälle diskutiert werden. Er möchte sich rehabilitieren.

Nun ist er jedoch Beamter und befürchtet deshalb dienstrechtliche Konsequenzen im Falle seines Outings.

Was meint ihr dazu? Hat er tatsächlich dienstrechtliche Konsequenzen zu befürchten? Wie kann er diese Gefahr umgehen?

Vielen Dank für Eure Hinweise.

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#2

Ich sehe da folgende Gefahren auf Ihren Bekannten zukommen:

- Man wird ihm nach einem Gang an die Öffentlichkeit wahrscheinlich vorwerfen, Dienstgeheimisse veröffentlicht zu haben.

- Er muss damit rechnen, dass sich seine Peiniger verbünden, sich gegenseitig Alibis geben und ihn dann als Lügner etc. hinstellen. Man wird ihn der "üblen Nachrede" beschuldigen.

Sollte der Betroffene aber ein lückenloses "Mobbing-Tagebuch" über einen längeren Zeitraum geführt haben und sollte er genügend zuverlässige Zeugen nennen können, so könnte er mit der Hilfe eines erfahrenen Anwalts evtl. diesen Schritt wagen und vielleicht sogar Schmerzensgeld einfordern. Jeder Mobbing-Fall ist aber anders geartet.

Mir persönlich sind zwei vergleichbare Fälle bekannt, in denen der Rechtsanwalt der Mobbing-Opfer vor solchen Aktionen dringend abgeraten hat. In einem anderen Fall läuft gerade das Verfahren.
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#3

Da ich gerade in einer ähnlichen Situation bin, würde ich gerne diesen Rat geben:

Ich würde mit einem Anwalt genau klären, was man sagen wird. Also was veröffentlicht wird. Am besten nur was man auch beweisen kann. Wenn es nur darum geht darauf aufmerksam zu machen, sollte man vllt in Betracht ziehen nicht mit Namen an die Öffentlichkeit zu gehen sondern nur mit Geschehnissen.

Das heisst:

Was möchte der Gemobbte erreichen?

Wenn es darum geht, dass er selbst damit abschließen möchte, am besten nur den gerichtlichen Weg zu gehen.

Wenn es darum geht, anderen Kollegen durch öffentlichen Druck zu helfen, am besten auf die Vorgänge durch Presse aufmerksam machen.

Aber jeder Schritt sollte mit dem Anwalt abgesprochen werden!!! So wird auf jedenfall verhindert, etwa zu tun was für einen selbst schädlich wäre.
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