06.02.2024, 19:39
Ich habe eine Frage zur Berechnung der Arbeitszeit:
Ich habe bei einer Stadtverwaltung gearbeitet, wo die monatliche Arbeitszeitberechnung immer von 1 - 31 (außer Februar 28 oder 29) erfolgte:
179,24 h
171,36 h
163,48 h
156,00 h
Jetzt arbeite ich bei einer anderen Stadtverwaltung, wo die Berechnung immer genau nach dem 4 Wochen Rhythmus x 5 Tage (39 h) somit immer 156h erfolgt.
Im TVöD VKA kann ich nur die wöchentliche Arbeitszeit von 39h entnehmen.
Gibt es die freie Wahl der Arbeitszeitberechnung je nach Kommune?
Ich habe bei einer Stadtverwaltung gearbeitet, wo die monatliche Arbeitszeitberechnung immer von 1 - 31 (außer Februar 28 oder 29) erfolgte:
179,24 h
171,36 h
163,48 h
156,00 h
Jetzt arbeite ich bei einer anderen Stadtverwaltung, wo die Berechnung immer genau nach dem 4 Wochen Rhythmus x 5 Tage (39 h) somit immer 156h erfolgt.
Im TVöD VKA kann ich nur die wöchentliche Arbeitszeit von 39h entnehmen.
Gibt es die freie Wahl der Arbeitszeitberechnung je nach Kommune?