13.07.2011, 20:03
Hallo,
ich bin VFA-Azubi in Richtung Kommunalrecht.
Zur Zeit bin ich themenmäßig in der Abteilung Kommunalrecht.
Bei einem Frage-Antwort-Spiel kamen wir heute zu einem Thema, welches keiner aus der Runde beantworten konnte...
Und zwar:
Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist ja Ehrenbeamter auf Zeit.
Angenommen, er hat die Altersgrenze zur Pension erreicht, und die Wahlperiode ist auch vorbei, welche Ansprüche hat er auf eine Pension, wo steht das geschrieben? (Schleswig-Holstein).
Ich hab mich wund"gegooglet" und hoffe, ich kann hier eine Antwort finden...
Vielen Dank!
ich bin VFA-Azubi in Richtung Kommunalrecht.
Zur Zeit bin ich themenmäßig in der Abteilung Kommunalrecht.
Bei einem Frage-Antwort-Spiel kamen wir heute zu einem Thema, welches keiner aus der Runde beantworten konnte...
Und zwar:
Ein hauptamtlicher Bürgermeister ist ja Ehrenbeamter auf Zeit.
Angenommen, er hat die Altersgrenze zur Pension erreicht, und die Wahlperiode ist auch vorbei, welche Ansprüche hat er auf eine Pension, wo steht das geschrieben? (Schleswig-Holstein).
Ich hab mich wund"gegooglet" und hoffe, ich kann hier eine Antwort finden...
Vielen Dank!