Kommen schriftliche Bitten eines Mitarbeiters, die er an den Personalrat stellt, in die Personalakte des Mitarbeiters?
Also ich meine:
Wenn man ein Anliegen hat, das man schriftlich verfasst hat dieses dann noch unterschrieben hat. Damit geht man zum Personalrat und spricht darüber. Wenn der Personalrat sich dem Thema annimmt und mit der Dienststellenleitung spricht, kommt das schriftlich verfasste Thema in die Personalakte des jeweiligen Mitarbeiters?
Das kommt auf das Thema an.