Personalarbeit welcher Ort
#1

Guten Abend, 
ich hatte mich gestern für heute wegen Personalratsarbeit bei meinen Vorgesetzten abgemeldet. 
Ich hatte dazu gesagt, dass ich die Aufgaben in einer anderen Dienstelle wahrnehme (ist nur dort möglich gewesen), also nicht an meiner eigentlichen Dienstelle starte. Im Anschluss hatte ich die Personalratssitzung. 
Nach der PR Sitzung bin ich zu meiner eigentlichen Dienststelle gefahren und mich dort zurück gemeldet. 
Am Nachmittag habe ich nun eine Nachricht vom PR Vorsitz bekommen, dass gegen mich nun eine mündliche Ermahnung vom Personalamt vorliegt wegen Arbeitszeitbetrug. Begründung ich hätte zuerst meine „normale“ Arbeit an meiner eigentlichen Dienstelle aufnehmen müssen und mich danach abmelden müssen für die PR Arbeit. Die beiden Dienststellen liegen mehrere km auseinander. 
Was stimmt nun?
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#2

Ich versuche mal zu sortieren:

  1. "ich hatte mich gestern für heute wegen Personalratsarbeit bei meinen Vorgesetzten abgemeldet."
    --> korrekt

  2. "Ich hatte dazu gesagt, dass ich die Aufgaben in einer anderen Dienstelle wahrnehme (ist nur dort möglich gewesen), also nicht an meiner eigentlichen Dienstelle starte."
    --> Personalratstätigkeit? Wenn ja, dann liegt der Ort der Tätigkeit im billigen Ermessen des Personalratsmitgliedes.

  3. "Im Anschluss hatte ich die Personalratssitzung."
    --> unmittelbare Fortsetzung des Personalratstätigkeit ... Wenn dieser Sitzungstermin nebst Teilnahme Bestandteil der Info unter 1. bzw. allgemein bekannt war, ist alles i.O.

  4. "Nach der PR Sitzung bin ich zu meiner eigentlichen Dienststelle gefahren und mich dort zurück gemeldet."
    --> korrekt

  5. "eine mündliche Ermahnung vom Personalamt vorliegt wegen Arbeitszeitbetrug. Begründung ich hätte zuerst meine „normale“ Arbeit an meiner eigentlichen Dienstelle aufnehmen müssen ..."
    --> ist so nicht nachvollziehbar unter Würdigung der Angaben unter 1. und 2.


Was sagt der PR - Vorsitz zum Sachverhalt?

Anmerkung: Eine Ermahnung als personelle Maßnahme hat einzig eine psychologische Wirkung. Im konkreten Fall des Vorwurfes "Arbeitszeitbetrug" (!!!) erscheint dies absolut unpassend.
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#3

Danke für die schnelle Antwort. 
Der PR Vorsitz möchte erst meine Ansicht hören und hofft auf einen kommunikativen Weg eine gute Lösung zu finden. 
Soweit ich lese habe ich aber alles korrekt gemacht. 
Was ist für den Fall dass mein Vorgesetzter „vergisst“ dass ich mich mündlich bei ihm abgemeldet hatte? In Zukunft werde ich alles schriftlich machen, aber würde in dem Fall Aussage gegen Aussage sein? 
Es ist für mich leider nicht der erste Vorfall wo meine Arbeit im PR vom Personalamt behindert wurde.
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