29.04.2020, 17:28
Guten Tag,
Auf der Suche nach einer Antwort bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite für die Wasserstrassen und Schifffahrtsverwaltung und bin in einer Außenstelle ein Vertretungsmitglied im Personalrat.
Es geht um die Arbeit im Personalrat während der Elternzeit. Meiner Recherche zufolge gilt ein PR-Mitglied in Elternzeit als zeitlich verhindert (§31 BPersVG).
Als Gegenargument wurde mir folgendes Urteil vorgelegt: BAG – 7 ABR 45/04 vom 2005.
Dieses Urteil bezieht sich aber durchgehend auf das Betriebsverfassungsgesetz, welches bei der Personalratsarbeit eigentlich keine Anwendung findet.
Meine Frage ist nun ob es Regelungen oder Urteile gibt, welche die Arbeit als Personalratsmitglied in der Elternzeit definieren.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn
Auf der Suche nach einer Antwort bin ich auf dieses Forum gestossen und hoffe ihr könnt mir helfen.
Ich arbeite für die Wasserstrassen und Schifffahrtsverwaltung und bin in einer Außenstelle ein Vertretungsmitglied im Personalrat.
Es geht um die Arbeit im Personalrat während der Elternzeit. Meiner Recherche zufolge gilt ein PR-Mitglied in Elternzeit als zeitlich verhindert (§31 BPersVG).
Als Gegenargument wurde mir folgendes Urteil vorgelegt: BAG – 7 ABR 45/04 vom 2005.
Dieses Urteil bezieht sich aber durchgehend auf das Betriebsverfassungsgesetz, welches bei der Personalratsarbeit eigentlich keine Anwendung findet.
Meine Frage ist nun ob es Regelungen oder Urteile gibt, welche die Arbeit als Personalratsmitglied in der Elternzeit definieren.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Björn