Personalratsvorsitzender auch Vorgesetzter?
#1

Ich bin mit meinem Personalratsvorsitzenden im Streit darüber, ob er auch disziplinarischer Vorgesetzter ist. Ich bin ein freigestelltes Personalratsmitglied und mein Vorsitzender verlangt von mir meinen Zeiterfassungsbogen zur Kontrolle. Diese verweigere ich. Weiter verlangt er von mir, dass ich wegen angeblich zu vielen Krankentagen schon am ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung bringe, auch dieses verweigere ich. Beides mit der Begründung, dass er nicht mein Vorgesetzter ist. 

Liege ich da richtig?
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#2

Moin,

beide Fragen lassen sich in Unkenntnis der innerbetrieblichen Regelungen nicht beantworten. Während ersteres zutreffen könnte, wäre die Anordnung AU Bescheinigung am ersten Tag durch den Dienstvorgesetzten ungewöhnlich. Diese Anordnung trifft die Arbeitgeberin direkt, das wird sicher nicht der HVB selbst machen, aber ich kenne auch keine Behörde, bei der dies auf eine Stelle außerhalb des Personalbereiches delegiert worden wäre.

Gruß 1887
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#3

Hallo zusammen,

Aufgaben, Rechte und Pflichten des PR-Vorsitzenden sind im Personalvertretungsgesetz geregelt. Von einer Vorgesetztenfunktion gegenüber anderen PR-Mitgliedern habe ich dort noch nichts gelesen.
Der Vorsitzende wird daher keine rechtliche Begründung anführen können, dass er disziplinarischer Vorgesetzter von freigestellten PR-Mitgliedern ist.
Freigestellte Mitglieder sind direkt dem Dienststellenleiter zugeordnet. Der Dienststellenleiter kann die Kontrolle der Einhaltung von innerbetrieblichen Reglungen z.B. dem Personalbereich zuordnen aber nicht dem PR-Vorsitzenden.
Da auch der PR-Vorsitzende ein, durch Beschluss des Personalrates, freigestelltes PR-Mitglied ist, können ihm keine anderen innerdienstlichen Aufgaben übertragen werden.

Vermutlich meint der PR-Vorsitzende eine (Höhen)-fluglizenz zu besitzen.

Schönen Tag noch
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#4

Hallo,
der PR-Vorsitzender ist doch lediglich der Sprecher des PR gegenüber der Dienststelle. Ich kenne kein Personalvertretungsrecht, in dem es eine Regelung geben soll, dass der PR-Vorsitzende der Chef des Personalrates und somit der Chef gegenüber irgendeinem Personalratsmitglied ist. Das gilt selbstverständlich auch gegenüber freigestellten PR-Mitgliedern. Dienstvorgesetzter kann hier eigentlich nur der Dienststellenleiter sein.
Sofern keine Freistellung vorhanden ist, gilt eben das "normale" Vorgesetztenverhältnis, wie bei allen Beschäftigten.

PS: PR-Vorsitzende glauben leider sehr oft, dass sie eine besondere Funktion gegenüber den Gremiumsmitgliedern haben. Nur täuschen sie sich auch sehr oft.
LG
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#5

Die Funktion des Personalratsvorsitzenden (genauer Vorstansvorsitzenden) ist einerseits die Vertretung des Personalrates nach außen und die Führung der Geschäfte des Personalrates - und dies gemeinsam mit den anderen Vorständen.

Es ergibt sich keinesfalls eine Vorgesetztenfunktion (Gleicher unter Gleichen) - unabhängig von Freistellungen. Die Dienstaufsicht hat die Dienststellenleitung (wobei es hier eingeschränkt ist, denn die Leitung darf den Personalrat nicht kontrollieren (weder in Zeiten, noch in Wegen usw.).

Für mein Verständnis ist es guter Ton, wenn sich der Vorsitzende von den anderen Personalratsmitgliedern "kontrollieren" läßt, d.h. dort kenntlich macht, was er tut und sich dort das Mandat für Handlungen holt.

So handhabe ich das als Vorsitzender, Anders wäre es meiner Ansicht nach eine Verkennung der Funktion.
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#6

Icon_biggrin D020 Meine Hochachtung! Ein vorbildlicher Personalratsvorsitzender.
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