Ich bin Mitglied im Personalrat. Der Vorsitzende verbreitet im Gremium schriftlich Lügen über meine Person, die mich in ein sehr schlechtes Licht rücken.
Wie weit gilt hier die Schweigepflicht? An wen kann ich mich wenden, um mich zu wehren?
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Hallo,
es ist wichtig zu verstehen, dass der Vorsitzende des Personalrats zwar eine besondere Rolle im Gremium einnimmt, aber letztlich auch nur ein Mitglied wie jedes andere ist. Das gesamte Gremium hat die Aufgabe und auch die Möglichkeit, den Vorsitzenden an seine Pflichten zu erinnern und bei Fehlverhalten zur Ordnung zu rufen. Du kannst das Thema im Gremium offen ansprechen und um eine Klärung bitten.
Sollte der Vorsitzende tatsächlich falsche Behauptungen verbreiten, die deine Ehre verletzen oder dich verleumden, könnte es sich dabei um Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung handeln. In solchen Fällen könntest du in Erwägung ziehen, eine Strafanzeige zu stellen.
Falls eine Gewerkschaft im Personalrat vertreten ist, wäre es auch möglich, sich dort beraten zu lassen. Oft können die Gewerkschaften in solchen Situationen Unterstützung bieten und wissen, wie man am besten vorgeht.
Bevor du diesen Schritt gehst, könntest du versuchen, das Gespräch mit dem Vorsitzenden zu suchen – möglicherweise in Anwesenheit eines weiteren Mitglieds des Gremiums, um eine sachliche Klärung herbeizuführen. Es kann auch hilfreich sein, alle Vorfälle und Gespräche schriftlich festzuhalten, um im Bedarfsfall eine Dokumentation zu haben. Es ist wichtig, besonnen zu bleiben und abzuwägen, wie du am besten dein Anliegen ohne unnötige Eskalation vertreten kannst.
Danke für die Antwort. Leider ist es eher aussichtslos mit der Person selbst zu reden. Das versuche ich schon länger.