13.09.2022, 12:08
Hallo zusammen,
ich bin Angestellte im ÖD und besuche nun den Verwaltungslehrgang I-Lehrgang.
Als Teilzeitangestellte stellt sich mir nun die Frage, ob ich die Mehrzeit im Lehrgang gutgeschrieben bekommen sollte?
Im § 5 Abs. 6 TVöD ist zwar die Wertung der Arbeitszeit hierzu beschrieben, aber für mich ist es in meinem Fall unklar und auch auf Nachfrage intern kam ich zu keinem Ergebnis, da es den Fall, dass eine TZ-Kraft diesen Lehrgang durchführt, so bisher nicht gab.
Ich bekomme beim Besuch des Unterrichts nur meine übliche Zeit auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, bin aber netto 2 Stunden mehr im Unterricht.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist nicht angeordnet, wird aber vom Arbeitgeber ausgeschrieben und dementsprechend genehmigt.
Hat evtl. jemand den gleichen Fall bzw. kennt sich hier konkret aus?
Vielen Dank vorab.
bs. 6 TVöD § 5 Abs. 6 TVöD§ 5 Abs. 6 TVöD
ich bin Angestellte im ÖD und besuche nun den Verwaltungslehrgang I-Lehrgang.
Als Teilzeitangestellte stellt sich mir nun die Frage, ob ich die Mehrzeit im Lehrgang gutgeschrieben bekommen sollte?
Im § 5 Abs. 6 TVöD ist zwar die Wertung der Arbeitszeit hierzu beschrieben, aber für mich ist es in meinem Fall unklar und auch auf Nachfrage intern kam ich zu keinem Ergebnis, da es den Fall, dass eine TZ-Kraft diesen Lehrgang durchführt, so bisher nicht gab.
Ich bekomme beim Besuch des Unterrichts nur meine übliche Zeit auf dem Zeitkonto gutgeschrieben, bin aber netto 2 Stunden mehr im Unterricht.
Die Qualifizierungsmaßnahme ist nicht angeordnet, wird aber vom Arbeitgeber ausgeschrieben und dementsprechend genehmigt.
Hat evtl. jemand den gleichen Fall bzw. kennt sich hier konkret aus?
Vielen Dank vorab.
bs. 6 TVöD § 5 Abs. 6 TVöD§ 5 Abs. 6 TVöD