15.06.2022, 10:01
Folgender Fall:
Der Personalratsvorsitzende tritt vom Vorsitz und vom Vorstand zurück. Der stellv. Vorsitzende muss dann baldmöglichst eine Neuwahl des Vorsitzenden einberufen.
Was passiert, wenn sich keiner findet der das Amt des Vorsitzenden übernehmen will und der stellv. dann auch zurücktritt.
Muss dann der Personalrat neu gewählt werden? Der Personalrat ist ja ohne Vorsitzenden handlungsunfähig.
Betrifft BayPVG. Wird aber in den anderen Personalvertretungsgesetzen ähnlich sein.
Der Personalratsvorsitzende tritt vom Vorsitz und vom Vorstand zurück. Der stellv. Vorsitzende muss dann baldmöglichst eine Neuwahl des Vorsitzenden einberufen.
Was passiert, wenn sich keiner findet der das Amt des Vorsitzenden übernehmen will und der stellv. dann auch zurücktritt.
Muss dann der Personalrat neu gewählt werden? Der Personalrat ist ja ohne Vorsitzenden handlungsunfähig.
Betrifft BayPVG. Wird aber in den anderen Personalvertretungsgesetzen ähnlich sein.