02.04.2018, 21:35
Hallo zusammen,
hat der Arbeitgeber irgendeine Grundlage die Rückzahlung von Fortbildungskosten ohne eine (schriftliche) Vereinbarung von seinem Angestellten zu verlangen? Bzw. gibt es eine grundlegende Chance dies zuzusetzen?
Im konkretten Fall handelt es sich um die Rückzahlung des Angestelltenlehrgang II, welcher 2 Jahre gedauert hat, und inkl. Arbeitszeit wohl ca. 25.000 - 30.000 € gekostet haben soll. Nach derzeitigen Stand sieht es so aus, dass der Angestellte die Behörde knapp 3 Jahre nach Beginn der Fortbildung bzw. knapp 6 Monate nach Abschluss der Fortbildung verlassen möchte.
Vielen Dank
PR
hat der Arbeitgeber irgendeine Grundlage die Rückzahlung von Fortbildungskosten ohne eine (schriftliche) Vereinbarung von seinem Angestellten zu verlangen? Bzw. gibt es eine grundlegende Chance dies zuzusetzen?
Im konkretten Fall handelt es sich um die Rückzahlung des Angestelltenlehrgang II, welcher 2 Jahre gedauert hat, und inkl. Arbeitszeit wohl ca. 25.000 - 30.000 € gekostet haben soll. Nach derzeitigen Stand sieht es so aus, dass der Angestellte die Behörde knapp 3 Jahre nach Beginn der Fortbildung bzw. knapp 6 Monate nach Abschluss der Fortbildung verlassen möchte.
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