Rechte des Personalrats bei Umsetzung
#1

Hallo,
vorerst möchte ich die aktuelle Situation schildern:

Im Dezember wurde eine 9a Stelle beim Bauamt ausgeschrieben, auf die sich 3 Kollegen beworben haben, unter anderem ich.
Im Februar trat eine Kollegin die Stelle an und kündigte nun zum 01.10.2023.
Es muss also schnellstmöglich diese Stelle nachbesetzt werden.

Nun möchte der Bürgermeister mich auf diese Stelle setzen. Er hat die Personalentscheidungskompetenz, der Gemeinderat wird dieser Sache auch zustimmen. 
Der Personalrat stimmt zwar zu, dass ich zu dieser Stelle abgeordnet werde, allerdings besteht der Personalrat dann darauf, dass diese Stelle in einem halben Jahr nochmals ausgeschrieben wird.
Hat der Personalrat das Recht dies zu fordern?
Gibt es überhaupt Mitspracherecht des Personalrates in dieser Situation?
Oder kann der Bürgermeister dies selbst entscheiden und dann endgültig der Gemeinderat?

Ich bitte dringend um Hilfe.

Herzliche Grüße
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#2

"Hat der Personalrat das Recht dies zu fordern?"
Soweit du nicht bereits in der E9a eingruppiert bist, hat der PR das Recht dazu.

"Gibt es überhaupt Mitspracherecht des Personalrates in dieser Situation?"
Soweit du nicht bereits in der E9a bist, besteht in allen mir bekannten Personalvertretungsgesetzen der Länder eine Mitbestimmung hinsichtlich der dauerhaften Übertragung der höherwertigen Aufgabe. Zusätzlich greifen noch Beteiligungsrechte hinsichtlich der Eingruppierung.

"Oder kann der Bürgermeister dies selbst entscheiden und dann endgültig der Gemeinderat?"
Dabei sind die Mitbestimmungsrechte Personalrat zu beachten.
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