Resturlaub
#1

Bis wann muss ich den Resturlaub aus dem vergangenen Kalenderjahr genommen haben? Bei der Übernahme von mehr als 5 Tagen von einem Jahr ins nächste Jahr, muss ich das beantragen?
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#2

Welcher Tarifvertrag oder welches Beamtenrecht kommt zur Anwendung?

Grundsätzlich 31.12. des vorherigen Kalenderjahres. Soweit Sondersachverhalte vorliegen oder es ergänzende Regelungen gibt (wie z.B. beim Bund) kann es ein anderes Ergebnis geben. Dazu braucht es Informationen zu den Gründen, weshalb der Urlaub nicht vorher genommen wurde.

Hat der Arbeitgeber weitere Regelungen getroffen?
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#3

In der Regel sollte Urlaub bis zum 31.12. des Jahres genommen sein.
Dieses ist nicht immer möglich, evtl. durch Krankheit oder aus anderen Umständen.
Dann besteht die Möglichkeit, diesen ins nächste Jahr mitzunehmen. Dieser Urlaub muss dann bis zum 31. März angetreten sein.
Nächstes Jahr 2025 ist der 31. März ein Montag, so könnte man die 5 Tage Resturlaub von Montag 31.03. bis 04.04. nehmen.
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