Resturlaub nach Ausscheiden nach dem 30.6. - § 26 1TVöd Vka
#1

Wie hoch ist der Resturlaub nach Ausscheiden nach dem 30.6. eines Jahres (Beschäftigung seit 4 Jahren)?

Beginnt oder endet das Arbeitsverhältnis im Laufe eines Jahres, erhält die/der Beschäftigte als Erholungsurlaub für jeden vollen Monat des Arbeitsverhältnisses ein Zwölftel des Urlaubsanspruchs nach Absatz 1; § 5 BUrlG bleibt unberührt.

Bedeutet das nun bei Kündigung zum 30.7., dass man nur 17,5 Urlaubstage bekommt (bei 30 Tagen Jahresurlaub)?

Somit wäre der gesetzliche Mindesturlaub von 20 Tagen nicht mehr unberührt.

Oder werden die restlichen 10 Tagen vom Jahresurlaub nur gezwölftelt (also noch mal 6 dazu)?

Ich habe so viel verschiedene Antworten im Netz gefunden, vielleicht kann mit hier jemand weiter helfen.

Vielen Dank
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#2

Man hat Anspruch auf 20 Tage Urlaub wenn das Arbeitsverhältnis zum 31.7. endet.
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#3

Beendigung nach dem 30.06.
Bei einer Beendigung zu einem Zeitpunkt nach dem 30.06., z. B. zum 31.07. ist die Sachlage eine andere, jedenfalls wenn das Arbeitsverhältnis bereits seit dem 01.01. eines Jahres bestand. Die Regelung zum Teilurlaub ist hier nicht heranzuziehen. Vielmehr hat der Arbeitnehmer immer einen Anspruch auf den vollen gesetzlichen Mindesturlaub, bei einer 5-Tage-Woche also auf 20 Urlaubstage.
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