S4 Kinderpflegerin
#1

Hallo!

Ich bin staatlich anerkannte Kinderpflegerin und arbeite seit 2002 in der gleichen Kita. Ich werde im Tvöd nach der Entgeldgruppe 4 bezahlt auf bin auf der Endstufe 6. Jetzt wurde mir nach 3 Jahren auf Endstufe 6 mitgeteilt, dass ein Fehler unterlaufen ist und ich auf Stufe 4 zurück gestuft werde, da für Kinderpflegerinnen nur Endstufe 4 gilt. Dazu kann ich aber online nirgends etwas finden. Vielleicht kann mir hier jemand weiter helfen. Danke und liebe Grüße.
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#2

Gemeint ist vermutlich:

§ 56 TVöD BT-V bzw. in der durchgeschriebenen Fassung TVöD-V im § 16 (4.1)

Dabei ist dann noch die Änderung zum 1.10.2024 zu beachten.
"b) Zum 1. Oktober 2024 wird Satz 7 aufgehoben. Beschäftigte in der Entgeltgruppe S 4 bei Tätigkeiten der Fallgruppe 3 [...], die am 1. Oktober 2024 in Stufe 4 eine Stufenlaufzeit von mehr als vier Jahren absolviert haben, werden zum 1. Oktober 2024 der Stufe 5 zugeordnet. Die Stufenlaufzeit beginnt in dieser Stufe neu zu laufen"

Nur du solltest in der Fallgruppe 1 sein:
"1. Kinderpflegerinnen/Kinderpfleger, Sozialassistentinnen/Sozialassistenten und
Heilerziehungspflegehelferinnen/Heilerziehungspflegehelfer mit staatlicher Anerkennung oder mit staatlicher Prüfung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben, mit schwierigen fachlichen Tätigkeiten."
Da trifft dies nicht zu.
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#3

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
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