Sabbatjahr in NRW - Frage zu Dauer und Auszahlung
#1

Hallo zusammen,
ich entnehme dem LBG NRW, dass der gesamte Bewilligungszeitraum für ein Sabbatjahr maximal sieben Jahre betragen kann. Heißt das, dass ich auch länger als ein Jahr frei nehmen kann? Also zum Beispiel 4 Jahre ansparen und drei Jahre auszahlen lassen?

Kann ich auch weniger ansparen, als ich aktuell verdiene? Also zum Beispiel nur 50% der Bezüge in der Auszahlungsphase erhalten, wenn ich vorher zu 80% gearbeitet habe?
Kennt sich da jemand mit aus?

Viele Grüße!
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#2

Der LBG Text ist doch eindeutig:

Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 kann auf Antrag auch in der Weise bewilligt werden, dass dem Beamten gestattet wird, auf die Dauer von drei bis sieben Jahren die Arbeitszeit auf zwei Drittel bis sechs Siebtel der regelmäßigen Arbeitszeit mit der Maßgabe zu ermäßigen, dass er zwei bis sechs Jahre voll beschäftigt und anschließend ein ganzes Jahr voll vom Dienst freigestellt wird. Satz 1 gilt entsprechend für die Fälle, in denen die angestrebte volle Freistellung weniger als ein Jahr betragen soll oder in denen dem Beamten bereits eine Teilzeitbeschäftigung nach Absatz 1 oder nach § 78b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 in der bis zum 28. Februar 1998 geltenden Fassung bewilligt worden ist.

Danach ist die Antwort auf beide Fragen Nein
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#3

Danke! Wo genau hast du das denn gefunden?
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#4

Das steht in § 78b Abs 4 LBG
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#5

Das finde ich nur in der älteren Fassung des LBG. In der neuen von 2016 taucht das nicht mehr auf.
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