Also ich arbeite auch an einer Schule im Sekretariat, als ich 2013 eingestellt wurde war ich mit EG6 an einer Hauptschule mit 21 Std/Woche. Die Ferien musste ich ausarbeiten, sodass ich im Endeffekt ca 23 Std gearbeitet habe. Da diese HS nun leider geschlossen wurde, arbeite ich an einer Gesamtschule (als 3. Kraft, im SuS-Sekretariat) und ab 2020 nun noch zusätzlich mit 11 Std an einer Grundschule. Alles in EG6 in einer Stadt in NRW.
Bei uns wird jährlich die Schülerzahlen als Berechnung für die Std im Sek. zugrunde gelegt.
Wir geben die Ferienarbeitstage an, die wir arbeiten wollen und danach wird unsere wöchentliche Arbeitszeit in der Schulzeit berechnet.
Ziel muss oder müsste sein einen Ausbildungslehrgang/ Berufsschule oder so zu haben oder zu schaffen, wo man alle Grundlagen mal geklärt bekommt. Ich wurde echt ins kalte Wasser gestoßen. Wie geht es euch? Klar, es macht Spaß aber Grundlagen fehlen einem schon. War vorher in der Privatwirtschaft (Bank) und hatte von Schule keine Ahnung. Einarbeitung? Fehlanzeige! Vorgängerin war ewig krank und es hieß: nun machen Sie mal. Gehalt ist natürlich erbärmlich, aber Ferienzeiten für Mutter mit Kind natürlich super! Freu mich über diesen Austausch.
So gings mir auch, 2 Stunden Einarbeitung und los ging es. Nach 10 Jahren Bürotätigkeit, konnte ich keinen großen Unterschied zur Schulsekretärinnenarbeit, ausser das Führen der Schulkartei, feststellen. Der große Unterschied ist aber die Entlohnung!
E3 !!!!! Ehrlich????
Da sollte mal dringend einheitlich nachgebessert werden, denn im Endeffekt weiß wirklich niemand Bescheid.
Man ist so eingruppiert wie die dauerhaft übertragene Arbeit wert ist. Wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber irrt sich in seiner Rechtsmeinung und zahlt zu wenig, wäre Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl.
Hallo zusammen,
ich möchte das leidige Thema der Stellenplatzbeschreibung und der Entgeltgruppen nochmal herauf holen.
Wie sieht nach nahezu 4 Jahren nach dem letzten Beitrag, das Lohngefüge weiter aus ? Ich arbeite an einer Realschule in NRW. Alle Sekretärinnen, egal welcher Schulform, bekommen bei uns die E5.
Da es bei uns keine Stellenplatzbeschreibung gibt, wurde ich jetzt angewiesen, meine Tätigkeiten einmal aufzulisten (es waren mehr als 2 DIN A4 Seiten). Eine Höhergruppierung müsste ich beantragen und wäre aber (lt. Schulamt) nahezu aussichtslos.
Meine Schulleiterin glänzt durch permanente Abwesenheit. Mein stellv. Schulleiter ist langzeiterkrankt. Viele Tätigkeiten, Entscheidungen, Rechtsgrundlagen und Vorgänge musste ich sehr schnell lernen und natürlich auch ausführen. Ich finde eine Eingruppierung in E6 wäre da mehr als gerechtfertigt. Rückhalt bzw. Unterstützung meiner Schulleitung oder des Schulamtes ist leider nicht zu erwarten.
Seit dem 1.3. diesen Jahres haben wir auch eine Zeiterfassung, was bedeutet, alle Teilzeitkräfte können jetzt minutengenau die Zeit "raus" arbeiten, die über ihr Urlaubskontingent hinaus gehen. Vollzeitkräfte müssen sich in den Ferien in die leere Schule setzen (wenn ihre Urlaubstage aufgebraucht sind) und Akten sortieren oder sonstige liegengebliebene Arbeit erledigen.
Schöne neue Welt.....
Wenn ich hier in der Schule keine Sachbearbeitung mache ("Schulsekretärin kann jeder. Man muss doch nur ein bisschen ans Telefon gehen und ab und zu ein Kühlpack raus geben"), ähnlich wie beim Bürger- oder Ordnungsamt zum Beispiel, dann weiß ich auch nicht wie die Stelle bewertet werden soll.
CeLu
Guten Tag, der Beitrag ist schon ein wenig her, aber wie hat man eine Chance von EG 6 auf EG 8 zu kommen?
Ich habe einen Antrag auf Höhergruppierung gestellt und es gab zu meiner Einstellung keine Stellenbeschreibung, die nun aber erstellt wurde und die ich nun prüfen soll.
Bitte um Tipps!
Indem man Dir Aufgaben überträgt, die EG 8 entsprechen.
Kann nur allen raten, die an den kleinen Schulen für den Hungerlohn arbeiten sich als Verwaltungsleitung in einer BBS zu bewerben. Identische Tätigkeiten…aber 9c!
Habe diese Erfahrung selbst gemacht.
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(30.12.2024, 01:14)Gast schrieb: Kann nur allen raten, die an den kleinen Schulen für den Hungerlohn arbeiten sich als Verwaltungsleitung in einer BBS zu bewerben. Identische Tätigkeiten…aber 9c!
Habe diese Erfahrung selbst gemacht.
Ups, da scheint mir einiges nicht schlüssig zu sein.
Zunächst verstehe ich nicht, warum hier von 'kleinen' Schulen gesprochen wird. Die Größe einer Schule ist für die Eingruppierung nach der Entgeltordnung zum TVöD irrelevant. In unserem Fall sind übrigens gerade die BBS häufig die kleineren Schulen, was diese Aussage noch unpassender macht.
Außerdem möchte ich klarstellen: Aus tariflicher Sicht können identische Tätigkeiten niemals eine derart unterschiedliche Eingruppierung rechtfertigen. Zwischen EG 5 oder 6 und EG 9c liegen gravierende Unterschiede in den Anforderungen und der Verantwortung. Es ist schlichtweg unmöglich, dass Tätigkeiten, die nach EG 5 oder 6 bewertet werden, dieselben sind wie jene, die eine Eingruppierung in EG 9c rechtfertigen würden.
Wer also behauptet, solch eine Erfahrung gemacht zu haben, hat entweder einen schwerwiegenden Fehler in der eigenen Eingruppierung erlebt – was äußerst selten vorkommt – oder erzählt schlichtweg etwas, das so nicht der Wahrheit entspricht.
In diesem Fall wirkt die Aussage leider wenig glaubwürdig und wenig fundiert.
Hallo zusammen,
ich arbeite an einem allgemeinbildenden Gymnasium in Rheinland-Pfalz. Eingestellt wurde ich, wie auch meine vielen anderen Kolleginnen mit der E5 auf Grundlage einer Stellenbeschreibung aus dem Jahr 1992. Hinzu kommt, dass wir für die 2 mittleren Wochen in den Sommerferien unbezahlten Urlaub nehmen müssen, nennt sich Ferienüberhang.
Wir, die Schulsekretärinnen der umliegenden weiterführenden Schulen, haben uns zusammengetan und haben tatsächlich nach 3-4 Jahren bewirken können, dass man nun unsere Stellenbeschreibung anpasst. Dazwischen liegen etliche Anträge, nervige Gesprächsrunden mit entsprechenden Gremien, usw.. Jetzt hat man uns die E6 in Aussicht gestellt. Meiner Meinung nach ist das nur Augenwischerei; unterm Strich macht sich dies auf dem Gehaltszettel kaum bemerkbar und außerdem werden wir dann innerhalb unserer Erfahrungsstufe wieder auf Anfang gesetzt. Begründet wird dies mit der sogenannten "Wertigkeit". Die von uns ausgeführten Arbeiten haben keine entsprechende Wertigkeit und können daher auch nicht höher entlohnt werden. Unsere Hausmeister hingegen werden mittlerweile in die E7 eingruppiert, .... warum? Weil sich niemand auf eine Stellenausschreibung für die E5 bewirbt. Wird hingegen eine Stelle im Schulsekretariat ausgeschrieben, dann treffen 50-60 Bewerbungen ein. So lange das so ist, werden die Städte, Gemeinden, etc. nichts ändern.
Also wie Ihr lesen könnt, ist es in RLP auch nicht viel besser.