Schulsekretärinnen - Höhergruppierung oder Bewährungsaufstieg nach TVöD 6
#46

(22.09.2016, 10:31)Gast schrieb:  Liebe Forumsgemeinschaft,

ich arbeite als Schulsekretärin an einer Schule des Landes Niedersachsen und bin nach TV-L 6 eingruppiert.

Meiner Meinung nach sollte grundsätzlich über die Vergütungsstruktur im öffentlichen Dienst nachgedacht werden, weil sich die Anforderungen aufgrund der technischen Voraussetzungen immer mehr erhöhen und daher immer mehr Wissen und Leistung erforderlich ist. Dieses geforderte Mehr an Wissen und Leistung sollte auch dementsprechend vergütet werden, aber es wird immer noch nach oftmals veralteten Vorgaben eingruppiert.

Herzliche Grüße
Kirsten

Hallo Kirsten,

hast du zufällig eine Stellenbeschreibung deiner Tätigkeiten vorliegen?

Lieben Gruß
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#47

(24.03.2018, 13:30)Gast schrieb:  Hallo,
nur durch Zufall bin ich auf diesen Beitrag gestossen und möchte kurz mitteilen, wie es bei "uns" gehandhabt wird, da dies scheinbar in jeder Kommune anders ist:

Ich bin beschäftigt bei einer großen Stadt in NRW und arbeite im Sekretäriat eines Gymnasiums.
Wir bekommen die E6 und müssen die "dienstfreie Zeit" der Ferien NICHT vorarbeiten. Wir haben somit mehr als 30 Tage Urlaub im Jahr! Allein diese Tatsache, erhöht mein Gehalt !

Hier die Entgeltgruppen nach denen vergütet wird (wobei sich mit nicht erschließt, warum es hier überhaupt Entgeltunterschiede gibt!):

Grundschulen, Haupt- und Förderschulen: E5
Realschulen und Gymnasien: E6
Gesamtschulen und Berufskolleg: E7

Die Vorteile bei einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst muss ich hier wohl auch nicht darlegen.
Ich für meinen Teil, bin sehr zufrieden.

Grüße
unknown

Guten Tag,
ich habe durch Zufall Ihre Texte gelesen. Ich komme aus den neuen Bundesländern und 
ich bin in einer Sekundarschule (Klasse 5 - 10) beschäftigt.
Ich bekomme erst seit 2018 die E4.
Wir werden vom Landkreis bezahlt. Die Grundschulen gehören bei uns zur Stadt.
Sie bekommen auch die E5. Jedoch werden dort die Stundenzahlen sehr niedrig gehalten,
um nicht viel bezahlen zu müssen.
Urlaub gibt es 30 Tage, diese können wir auf die Ferien aufteilen. Den Rest der Ferien
gehen wir bezahlt arbeiten. Also ich weiß nicht, warum hier mit E6 - E7 diskutiert wird.
Schulsekretärinnen mit E6 gibt es nur noch aus "Altbeständen" so zu sagen. Jedes Schuljahr
wird die Arbeitszeit neu festgelegt.
Hätten es auch gern anders.
LG unknown
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#48

Also ich arbeite auch an einer Schule im Sekretariat, als ich 2013 eingestellt wurde war ich mit EG6 an einer Hauptschule mit 21 Std/Woche. Die Ferien musste ich ausarbeiten, sodass ich im Endeffekt ca 23 Std gearbeitet habe. Da diese HS nun leider geschlossen wurde, arbeite ich an einer Gesamtschule (als 3. Kraft, im SuS-Sekretariat) und ab 2020 nun noch zusätzlich mit 11 Std an einer Grundschule. Alles in EG6 in einer Stadt in NRW.
Bei uns wird jährlich die Schülerzahlen als Berechnung für die Std im Sek. zugrunde gelegt.
Wir geben die Ferienarbeitstage an, die wir arbeiten wollen und danach wird unsere wöchentliche Arbeitszeit in der Schulzeit berechnet.
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#49

Ziel muss oder müsste sein einen Ausbildungslehrgang/ Berufsschule oder so zu haben oder zu schaffen, wo man alle Grundlagen mal geklärt bekommt. Ich wurde echt ins kalte Wasser gestoßen. Wie geht es euch? Klar, es macht Spaß aber Grundlagen fehlen einem schon. War vorher in der Privatwirtschaft (Bank) und hatte von Schule keine Ahnung. Einarbeitung? Fehlanzeige! Vorgängerin war ewig krank und es hieß: nun machen Sie mal. Gehalt ist natürlich erbärmlich, aber Ferienzeiten für Mutter mit Kind natürlich super! Freu mich über diesen Austausch.
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#50

So gings mir auch, 2 Stunden Einarbeitung und los ging es. Nach 10 Jahren Bürotätigkeit, konnte ich keinen großen Unterschied zur Schulsekretärinnenarbeit, ausser das Führen der Schulkartei, feststellen. Der große Unterschied ist aber die Entlohnung!
E3 !!!!! Ehrlich????
Da sollte mal dringend einheitlich nachgebessert werden, denn im Endeffekt weiß wirklich niemand Bescheid.
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#51

Man ist so eingruppiert wie die dauerhaft übertragene Arbeit wert ist. Wenn Du meinst, Dein Arbeitgeber irrt sich in seiner Rechtsmeinung und zahlt zu wenig, wäre Eingruppierungsfeststellungsklage das Mittel der Wahl.
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#52

Hallo zusammen,
ich möchte das leidige Thema der Stellenplatzbeschreibung und der Entgeltgruppen nochmal herauf holen.
Wie sieht nach nahezu 4 Jahren nach dem letzten Beitrag, das Lohngefüge weiter aus ? Ich arbeite an einer Realschule in NRW. Alle Sekretärinnen, egal welcher Schulform, bekommen bei uns die E5.
Da es bei uns keine Stellenplatzbeschreibung gibt, wurde ich jetzt angewiesen, meine Tätigkeiten einmal aufzulisten (es waren mehr als 2 DIN A4 Seiten). Eine Höhergruppierung müsste ich beantragen und wäre aber (lt. Schulamt) nahezu aussichtslos.
Meine Schulleiterin glänzt durch permanente Abwesenheit. Mein stellv. Schulleiter ist langzeiterkrankt. Viele Tätigkeiten, Entscheidungen, Rechtsgrundlagen und Vorgänge musste ich sehr schnell lernen und natürlich auch ausführen. Ich finde eine Eingruppierung in E6 wäre da mehr als gerechtfertigt. Rückhalt bzw. Unterstützung meiner Schulleitung oder des Schulamtes ist leider nicht zu erwarten.
Seit dem 1.3. diesen Jahres haben wir auch eine Zeiterfassung, was bedeutet, alle Teilzeitkräfte können jetzt minutengenau die Zeit "raus" arbeiten, die über ihr Urlaubskontingent hinaus gehen. Vollzeitkräfte müssen sich in den Ferien in die leere Schule setzen (wenn ihre Urlaubstage aufgebraucht sind) und Akten sortieren oder sonstige liegengebliebene Arbeit erledigen.
Schöne neue Welt.....
Wenn ich hier in der Schule keine Sachbearbeitung mache ("Schulsekretärin kann jeder. Man muss doch nur ein bisschen ans Telefon gehen und ab und zu ein Kühlpack raus geben"), ähnlich wie beim Bürger- oder Ordnungsamt zum Beispiel, dann weiß ich auch nicht wie die Stelle bewertet werden soll.

CeLu
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