Schulsekretärinnen - Höhergruppierung oder Bewährungsaufstieg nach TVöD 6
#1

014
Ich bin eine Schulsekretärin in Niedersachsen. Wir kämpfen gerade um eine Höhergruppierung oder wenigstens den Bewährungsaufstieg nach TVöD 6.

Ich bitte darum, dass sich Schulsekretärinnen (egal welches Bundesland), die nach Entgeltgruppe 6 TVöD bezahlt werden oder nach einem Bewährungsaufstieg Entgeltgruppe 6 TVöD bekommen sich mit mir in Verbindung setzen.
(petra.taube@vodafone.de)

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#2

Bewährungsaufstiege gibts nicht mehr.
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#3

E 6 für Sekretärinnen? Ich weiß, dass die Arbeit einer Sekretärin garantiert nicht ohne ist aber wie bitte sollen sich gründliche und vielseitige Fachkenntnisse zu 50% und selbständige Leistungen zu 20% begründen?

E 6 ist dann doch wohl eher Sacharbeiter-Ebene.

Gruß
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#4

Bei vielen Schulträgern bekommen die Sekr. in Gesamtschulen die EG 6, in Grundschulen die EG 5.
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#5

Hallo in die Runde,

ohne auch nur eine Sekretärinnen angreifen zu wollen, aber ich kann dem Benutzer keineAhnung nur beipflichten. Über eine EG 6 sollte man sich freuen und nicht nach noch mehr schreien! Leider sind, gerade hinsichtlich der älteren Angestellten, die EG's völlig verzerrt. Viele Ältere sind zu hoch eingestuft, und wenn diese Stellen neu von Jüngeren besetzt werden sollen, kommt die große Überraschung = EG 6 statt EG 9, sorry, die Vorgängerin war zu hoch eingestuft... true story.
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#6

Unsere sind in BAT VII, entspricht heute so weit ich weiß EG 5, eingruppiert.
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#7

Hallo zusammen.

Ich arbeite in NRW als Schulsekretärin an einer Realschule. Ich bin in TVöD 6 Stufe 2 eingestuft.
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#8

Weiß keineAhnung überhaupt, was eine Schulsekretärin macht? Schulsekretärin ist ein alter Ausdruck. Treffend ist: Sachbearbeiterin Schulwesen.
Wüsste nicht, dass Lehrer Ahnung vom Schulverwaltungswesen haben. Dafür gibt es ja entsprechende Sachbearbeiterinen.
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#9

Moin,

ich habe vor anderthalb Jahren eine Arbeitsplatzerhebung an Berufsbildenden Schulen gemacht. Dabei habe ich einen einzigen Arbeitsvorgang gefunden, in dem von den Mitarbeiterinnen in den Schulsekretariaten selbstständige Leistungen im Tarifsinne (vereinfacht dargestellt rechtliche Entscheidungen mit Ermessen) erbracht wurden. Bei dem Arbeitsvorgang handelte es sich um Vergabeverfahren/beschränkte Ausschreibungen. Dieser Arbeitsvorgang erreichte bei den allerwenigsten Kolleginnen 20 %, die für eine EG 6 ausreichen würden.

Eine andere Erhebung, allerdings zur Personalbemessung im SEK II Bereich hatte ebenfalls kein anderes Ergebnis.

Es hat sich sicherlich eine Veränderung in den Schulsekretariaten ergeben, nach denen dort gründliche und vielseitige Fachkenntnisse gefordert werden (die ehemals auch den Bewährungsaufstieg nach VIb ermöglichten). Die dafür erforderliche Ausbildung wird allerdings häufig bei den Einstellungen nicht gefordert (auch in dem Bewusstsein, die Mitarbeiterinnen dann schnell wieder an höher dotierte Stellen zu verlieren). Ist eine erforderliche Ausbildung nicht vorhanden, führt dies häufig zu einer falschen eigenen Einschätzung der richtigen Eingruppierung.

Wenn man einen vermeintlichen Höhergruppierungsanspruch durchsetzen will, muss man zunächst die beiden gleichlautenden BAG Urteile aus 2001 (http://lexetius.com/2001,2293) erfolgreich widerlegen. Diese haben noch nicht einmal die gründlichen und vielseitigen Fachkenntnisse in ausreichendem Umfang anerkannt.

Ich denke, dass die Kraft sinnvoller in einer gewerkschaftlichen Organisation gebündelt wird, in der die Schulsekretärinnen für eigene Tätigkeitsmerkmale kämpfen. Die Anzahl von Schulsekretärinnen sollte ausreichen. Leider ist nach meinen Erfahrungen der Organisationsgrad recht gering...

Grüße
1887
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#10

(08.10.2012, 18:54)Gast schrieb:  Weiß keineAhnung überhaupt, was eine Schulsekretärin macht? Schulsekretärin ist ein alter Ausdruck. Treffend ist: Sachbearbeiterin Schulwesen.
Wüsste nicht, dass Lehrer Ahnung vom Schulverwaltungswesen haben. Dafür gibt es ja entsprechende Sachbearbeiterinen.

Er weiß zumindest, dass es in diesem Bereich sehr häufig absolut falsche Vorstellungen bei der Eingruppierung gibt. Das kann man jedoch auch nur beurteilen, wenn man sich mit den jeweiligen Tätigkeitsmerkmalen auskennt und diese auch im Detail auf entsprechende Arbeitsvorgänge anwenden kann.

Davon abgesehen, lautet der Threadtitel doch "Schulsekretärinnen - Höher...." oder lese ich das falsch? Wie genau die Bezeichnung ist, spielt eigentlich auch keine Rolle. Da könnte man auch Superlative erfinden, die es herausheben, auf die auszuführende Tätigkeit kommt es aber an.

Zitat:Ich habe vor anderthalb Jahren eine Arbeitsplatzerhebung an Berufsbildenden Schulen gemacht. Dabei habe ich einen einzigen Arbeitsvorgang gefunden, in dem von den Mitarbeiterinnen in den Schulsekretariaten selbstständige Leistungen im Tarifsinne (vereinfacht dargestellt rechtliche Entscheidungen mit Ermessen) erbracht wurden. Bei dem Arbeitsvorgang handelte es sich um Vergabeverfahren/beschränkte Ausschreibungen. Dieser Arbeitsvorgang erreichte bei den allerwenigsten Kolleginnen 20 %, die für eine EG 6 ausreichen würden.

Das interessiert mich jetzt aber genauer (das ist nicht ironisch oder so gemeint). Wie war die Tätigkeit genau definiert? (gern auch per PN). Ich suche immer mal Leute zum Austausch über Bewertungen (da man da ja auch immer unterschiedlicher Meinung sein kann).

Gruß
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#11

Ich bin auch Schulsekretärin oder wie immer man diesen Multi-Beruf nennen mag, und zwar in einer Ganztagsschule in Brandenburg. 50 % vielseitige Kenntnisse und zu 20 % selbstständige Arbeit??? Meine Rektorin unterrichtet noch (wie in fast allen Schulen). Während ihres Unterrichts (auch sonst) bin ich die Zentrale der Schule: erste Hilfe, kranke Kinder, technische Probleme, Materialbestellungen (selbstständig!), Schwimmbus und Organisation, Kopien für Unterricht und Konferenzen, Protokolle für Versammlungen, Teamsitzungen etc., Zusammenarbeit mit den Kooperationspartnern (Polizei, Gesundheitsamt, Jugendamt, Sonderpädagogen, SPZ, Gemeinde (weil Schulträger), Honorarkräften, andere Schulen...... und natürlich auch Kaffee und Tee für jeden, der es braucht.... zwischendurch fliegt die Tür an einem ruhigen Arbeitstag gezählte 112 mal auf und ein neues Problem muss ad hoc gelöst werden und die Kämmerei besteht natürlich auf eine ordentliche und korrekte vorbereitende Buchhaltung, ach so: Milchbestellung und Abrechnung, Buchbestellung, Bibliothek.... Am besten man gruppiert solche Fachidioten wie mich in die Bauhelfer-Gruppe ein, dann können sie das Gehirn gleich ausstellen - oder wer meint eigentlich dass dafür jedesmal der Schulleiter gefragt werden muss???
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#12

wenn ich das richtig überblickt hab bei Stellenausschreibungen, dann bekommt in Schleswig-Holstein jede Schulsekretärin immer die E6.
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#13

Moin,

(31.05.2013, 11:50)Gast schrieb:  oder wer meint eigentlich dass dafür jedesmal der Schulleiter gefragt werden muss???

es war nie die Rede von selbstständigen Tätigkeiten, sondern von selbstständigen Leistungen - siehe mein vorhergehendes Posting.

Grüße
1887
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#14

(15.06.2012, 18:59)keineAhnung schrieb:  E 6 für Sekretärinnen? Ich weiß, dass die Arbeit einer Sekretärin garantiert nicht ohne ist aber wie bitte sollen sich gründliche und vielseitige Fachkenntnisse zu 50% und selbständige Leistungen zu 20% begründen?

E 6 ist dann doch wohl eher Sacharbeiter-Ebene.

Gruß

Hallo,
selbständige Leistungen werden erst in EG 8 gefordert... und das ist für Schulseketärinnen einfach nicht drin, aber die EG 6 schon...
Grüßle
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#15

(15.06.2012, 12:31)Tippse schrieb:  014
Ich bin eine Schulsekretärin in Niedersachsen. Wir kämpfen gerade um eine Höhergruppierung oder wenigstens den Bewährungsaufstieg nach TVöD 6.

Ich bitte darum, dass sich Schulsekretärinnen (egal welches Bundesland), die nach Entgeltgruppe 6 TVöD bezahlt werden oder nach einem Bewährungsaufstieg Entgeltgruppe 6 TVöD bekommen sich mit mir in Verbindung setzen.
(petra.taube@vodafone.de)

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Hallo Tippse,

Ich bin eine Schulsekretärin in Sachsen. Ich wurde gerade nach 23 Jahren in der Entgeltgruppe 6 in Entgeltgruppe 5 herabgestuft, weil ich für eine Schulsekretärin überbezahlt wäre. Man hat mit eine Stelle in der 6 angeboten oder aber Herabgruppierung in die 5. Da ich mit Leib und Seele Schulsekretärin bin, beiße ich nun in den sauren Apfel des wenigeren Geldes. Es ist eine himmelschreiende Ungerechtigkeit. Aber die haben es geschafft!

Silbermaus
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