Selbstfahrende Arbeitsmaschinen Höhergruppierung
#1

Hallo!
Ich führe seit ca. 1 Jahr als einziger auf dem Bauhof eine selbstfahrende Arbeitsmaschine. 
Aufgrund dessen möchte ich gerne eine Höhergruppierung beantragen. 
Hatte in den Tätigkeitsmerkmalen gelesen, daß man mit der Bedienung einer solchen Maschine einen Anspruch auf EG 6 hat.
Leider finde ich das Gelesene nicht wieder...
Ich arbeite seit 3 Jahren als Quereinsteiger mit abgeschlossener Ausbildung in einem betriebsfremden Beruf auf einem Bauhof In NRW. 
Zur Zeit bin Ich in EG 4 eingruppiert.
Vielleicht kann mir jemand Auskunft geben?!
VG
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#2

Bei uns hat das keinerlei Auswirkung auf eine Höhergruppierung.

Bei uns hat die Gruppe 6 nur Arbeiter mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung, die auch mind. zu 51 % auf ihren erlernten Beruf auch arbeiten, ansonsten gibt es bei uns höchstens die Entgeldgruppe 5.
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