Hallo, mein Schwager ist leider gestorben (43 Jahre). Habe ich Anspruch auf Sonderurlaub? LG
Vermutlich nein, weil es nach den Sonderurlaubsverordnungen in der Regel nur Urlaub aus Anlass des Todes von Ehegatten, Lebensgefährten oder Kindern gibt. Weil aber für Bund und Länder jeweils eigene Sonderurlaubsverordnungen gelten, kommt es wohl auch darauf an, wo Du wohnst und ob Du Beamter oder Beschäftigter bist. Aber es empfiehlt sich ein Anruf bei Deiner Personalstelle und danach bist Du wohl im Bilde.