Störungsdienst
#1

Hallo zusammen,

gibt es eine gesetzliche Grundlage, auf der kommunale Bauhöfe verpflichtet sind, einen Störungsdienst (24h Rufbereitschaft) vorzuhalten? Gibt es hier Bauhöfe, die keine 24-stündige Erreichbarkeit vorhalten?
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#2

Es kommt da sicherlich auf die Aufgaben des Bauhofs an. Auch könnte es Unterschiede zwischen den Bundesländern geben.

Mir ist aber nur bekannt, dass Kommunen verpflichtet sind, für bestimmte Straßen einen Winterdienst anzubieten (verkehrswichtige und zugleich gefährliche Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslagen).

Auch bei der Abwasserentsorgung / dem Betrieb einer Kläranlage dürfte es entsprechende Pflichten geben.

Im übrigen kann meines Erachtens in Eiltfällen auf die Feuerwehr zurück gegriffen werden. Das heißt die Feuerwehr kann z.B. Hindernisse wie umgestürzte Bäume von der Fahrbahn holen oder Ölspuren beseitigen, so dass es keiner 24-stündigen Erreichbarkeit für den Bauhof bedarf.
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