Hallo zusammen,
kurz vorweg: Ich bin Kommunalbeamter in einer Kommune in NRW.
Jetzt meine Frage: Die Stelle, auf die ich mich vor 2 Jahren beworben habe, war mit klaren Führungsaufgaben ausgeschrieben. Nach nunmehr zwei Jahren nehme ich diese Aufgaben jedoch immer noch nicht wahr. Besteht ein Rechtsanspruch auf die Führungaufgaben oder bin ich meinem AG in Bezug dieser Aufgaben ausgeliefert ?
Mit kollegialen Grüßen
kurz vorweg: Ich bin Kommunalbeamter in einer Kommune in NRW.
Jetzt meine Frage: Die Stelle, auf die ich mich vor 2 Jahren beworben habe, war mit klaren Führungsaufgaben ausgeschrieben. Nach nunmehr zwei Jahren nehme ich diese Aufgaben jedoch immer noch nicht wahr. Besteht ein Rechtsanspruch auf die Führungaufgaben oder bin ich meinem AG in Bezug dieser Aufgaben ausgeliefert ?
Mit kollegialen Grüßen