02.02.2015, 13:15
Hallo zusammen,
ab wann hat ein Angestellter (Einstellungsjahr 2005) Anspruch auf den Strukturausgleich gemäß §12 TVÜ? Er wurde 2005 aus dem BAT in den TVÖD EG8 Stufe 2 übergeleitet.
Er wurde am 01.04.2005 in die Vergütungsgruppe der Anlage 1a 1b zum BAT eingruppiert.
Zuzüglich einer Zulage gemäß Anlage 3 zu §25 BAT in Höhe des Unterschiedbetrages zwischen den Vergütungsgruppen VII BAT und Vc BAT.
Es gilt VKA
ab wann hat ein Angestellter (Einstellungsjahr 2005) Anspruch auf den Strukturausgleich gemäß §12 TVÜ? Er wurde 2005 aus dem BAT in den TVÖD EG8 Stufe 2 übergeleitet.
Er wurde am 01.04.2005 in die Vergütungsgruppe der Anlage 1a 1b zum BAT eingruppiert.
Zuzüglich einer Zulage gemäß Anlage 3 zu §25 BAT in Höhe des Unterschiedbetrages zwischen den Vergütungsgruppen VII BAT und Vc BAT.
Es gilt VKA