18.12.2023, 16:53
Guten Tag meine Damen und Herren,
Meine Frage betrifft die Gehaltseinstufung und Verhandlung der Stufe im Gehalt E 13 TV-L, 2023.
Ich habe mich eine neue Stelle als Kurator beworben.
Meine Situation ist wie folgt:
Berufserfahrung
8 Jahre Lehrerfahrung im Gymnasium
3 Jahre Erfahrung als Kurator
Die Stelle, auf die ich mich beworben habe: Konservator, Einstufung in E 13 TV-L.
Die Regel, die ich online gelesen habe, lautet: Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung koennen maximal in Stufe 3 erfolgen.
Meine Frage: Kann ich über Schritt 4 verhandeln? Denn auch meine Lehrtätigkeit ist ein „Dienst beim Stat“ und würde im System ebenfalls als E 13 TV-L eingestuft. Mit anderen Worten: Kann ich die Ausbildungsjahre zählen und auf dieser Grundlage eine Einstufung in Schritt 4 beantragen?
Vielen Dank für Ihren Rat!
Meine Frage betrifft die Gehaltseinstufung und Verhandlung der Stufe im Gehalt E 13 TV-L, 2023.
Ich habe mich eine neue Stelle als Kurator beworben.
Meine Situation ist wie folgt:
Berufserfahrung
8 Jahre Lehrerfahrung im Gymnasium
3 Jahre Erfahrung als Kurator
Die Stelle, auf die ich mich beworben habe: Konservator, Einstufung in E 13 TV-L.
Die Regel, die ich online gelesen habe, lautet: Neueinstellungen mit einschlägiger Berufserfahrung koennen maximal in Stufe 3 erfolgen.
Meine Frage: Kann ich über Schritt 4 verhandeln? Denn auch meine Lehrtätigkeit ist ein „Dienst beim Stat“ und würde im System ebenfalls als E 13 TV-L eingestuft. Mit anderen Worten: Kann ich die Ausbildungsjahre zählen und auf dieser Grundlage eine Einstufung in Schritt 4 beantragen?
Vielen Dank für Ihren Rat!