Hallo,
ist es möglich als Quereinsteiger in den TvöD mit 30 Jahren Berufserfahrung auch gleich in Stufe 4 eingeordnet / bzw. anfangen zu können ?
Auch in Stufe 5 oder 6, wenn man das erfolgreich mit dem potentiellen Arbeitgeber verhandelt. Aber es besteht kein Anspruch darauf und Voraussetzung ist ein Personalgewinnungsproblem.
Rechtsgrundlage ist § 16 II TVöD.
Demnach können Beschäftigte mit einschlägiger Berufserfahrung von mindestens 3 Jahren der Stufe 3 zugeordnet werden.
Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellung zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.
TBV: Neueinstellung, Deckung des Personalbedarfs und förderliche Zeiten
Es gibt auch noch § 16 IIa TVöD, dieser scheint aber nach der Frage zu urteilen nicht zu greifen.