TV-N Bayern - Zulagenkürzungen
#1
Sad 

Hallo, ich bin neu hier im Kommunalforum und habe eine Bitte an alle:
Wer kann mir mitteilen, welche Kommunen oder Städte den TV-N Bayern folgendermaßen auslegen:
Kürzung des Einmannfahrerzuschlages § 23 Abs. 11 TV-N Bayern und Kürzung des Mindestsicherungsbetrags für den Fahrdienstzuschlag gem. § 23 Abs. 12 TV-N Bayern ab 01.07.2007 bei 26-wöchiger Krankheitsdauer (auch bei nicht zusammenhängender Dauer der Erkrankung) im Zeitraum 01.07.2004 bis 30.06.2007 = 506,-- € monatlich.
Teilt mir bitte auch mit, wenn euer Arbeitgeber eine andere Regelung für euch getroffen hat, wie diese Regelung aussieht.
Für eure Mitteilungen im voraus vielen Dank.
Viele Grüße - der Stadtbus.
Zitieren
Antworten


[-]
Schnellantwort
Nachricht
Geben Sie hier Ihre Antwort zum Beitrag ein.






Möglicherweise verwandte Themen…
- TV-N Verhandlungen Bayern
- Sonntagszuschlag TV-N Bayern
- TV-N Bayern - Zulagenkürzungen


NEUES Thema schreiben



 Frage stellen
Anzeige
Flowers