Mit Regelungsabsprachen ist die Tarifeinigung 2024 gemeint. Diese wurde soweit ersichtlich nicht veröffentlicht. Einen Anspruch auf Einsicht beim Arbeitgeber besteht nicht. Gewerkschaften stellen die Informationen ihren Mitgliedern zur Verfügung.
Aber erst wenn die Einigung in einen Tarifvertrag überführt und angenommen ist. Das Einigungspapier entfaltet keine Außenwirkung und fällt nicht unter § 8 TVG.