Ich frage mich gerade ob mir als Bauzeichner im öffentlichen Dienst (dieser Beruf ist ja eine technische Ausbildung)
die Technikerzulage zusteht.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Vielen Dank schon mal
Angestellte der Vergütungsgruppen Va bis IIa mit technischer Ausbildung und entsprechender Tätigkeit erhalten eine Technikerzulage i. H. v. 23,01 EUR monatlich (§ 3 Abs. 1 TV über Zulagen an Angestellte).
Eine "technische Ausbildung" im Sinne dieser Vorschrift liegt vor, wenn der Angestellte erfolgreich eine Schule besucht hat, deren Abschlusszeugnis zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes berechtigt (Nr. 2 der Vorbemerkungen/Bemerkung zu allen Vergütungsgruppen der Vergütungsordnung, Anlage 1a zum BAT).
Die Zulage ist auch zu zahlen an
sonstige Angestellte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben (§ 3 Abs. 1 Satz 2) und
nach § 3 Abs. 2 gleichgestellte Angestellte, z. B. gartenbau-, landwirtschafts- und weinbautechnische Angestellte mit abgeschlossener Fachhochschulausbildung.
Das habe ich auch gelesen, bin jedoch immer noch verunsichert. Den Antrag habe ich gestellt aber noch nichts gehört.
Ich bin Bautechnikerin und in der Technischen Bauaufsicht einer Unteren Bauaufsichtsbehörde (LRA) beschäftigt. Die Antwort interessiert mich auch, da ich mir diese Frage auch gerade stelle.