Dürfen Ersatzmitglieder an Klausurtagungen teilnehmen oder z.B. an Vorstellungsgesprächen? Oder ist die Teilnahme strikt auf das Nachrücken bei vollständigem oder zeitanteiligem Ausfall von ordentlichen Mitgliedern ÖPR beschränkt?
Das Ersatzmitglied kann nur dann entsprechende Rechte wahrnehmen, wenn er tatsächlich gerade wegen zeitweiligen Ausfall vorübergehend nachrückt. Davon unbenommen sind ggf. getroffene Vereinbarungen mit der Dienststelle.
Hinsichtlich Klausurtagungen bietet es sich auch an, dazu zu einer Verständigung mit der Dienststelle zu kommen. Wir sind eine große Behörde mit entsprechend großem Personalrat und damit auch vielen Abwesenheiten. Zur Klausurtagung sind deshalb auch die jeweils ersten Nachrücker eingeladen. Ob sich dies ggf. auch strittig gegen die Dienststelle durchsetzen lassen würde, müsste man schauen.