26.02.2024, 14:10
Hallo, kann mir jemand helfen? Ich war vor meiner Elternzeit mit 100% in S15/3 tätig. Nun möchte ich jedoch erstmal mit 50% wieder einsteigen. Habe ich trotzdem einen Anspruch auf die S15/3? Auch wenn mir eine Stelle mit Eingruppierung S8/3 angeboten wird? Freue mich über Rückmeldung.