12.05.2016, 19:29
Ich arbeite als staatlich geprüfte Sozialassistentin in einer Kita bei einem privaten Träger ( gGmbH). Seit dem Dezember 2014 bin ich dort abgestellt. Ab dem 01.03.2015 hat der Arbeitgeber unser Gehalt dem Tvöd angepasst. Das heißt unser Gehalt entspricht dem was laut Tvöd zu zahlen ist, also nicht nur angelehnt. Dazu haben wir eine Vergütungsregelung erhalten, die Arbeitnehmer und Arbeitgeber unterschrieben haben. Ich bin in der Entgeltgruppe S3. Nun folgt das erste Problem: unser Gehalt entspricht immer noch dem Tvöd SuE 2015a, welches allerdings nur bis zum Juli 2015 gegolten hat. Seit dem gab es weitere Verhandlungen und neue Beschlüsse im Tvöd. Eine Anpassung ist also seit dem 01.3.2015 nicht mehr erfolgt. Auf Anfrage heißt es vom Arbeitgeber: Das Geld wäre von der Stadt noch nicht eingegangen. Bei dieser Aussage sind wir uns alle sicher inwieweit dies der Wahrheit entspricht und ob es rechtens verläuft uns seit Juli 2015 nicht nach Tarif zu bezahlen?! Soweit so gut. Das zweite Problem welches mich betrifft ist, dass ich laut Tvöd nach einem Jahr in die Stufe 2 komme. Ich müsste also seit dem 01.03.2016 in eine andere Stufe kommen, was bisher auch noch nicht erfolgt ist. Zu dem Thema Eingruppierung und Einstufung steht in der Vergütungsregelung folgendes : Die individuelle Eingruppierung und Einstufung obliegt dem Arbeitgeber. Ich verstehe diesen Satz so, dass der Arbeitgeber bei Einstellung entscheiden kann in welche Entgeltgruppe und Stufe der Arbeitnehmer kommt oder kann der Arbeitgeber selbst entscheiden, wann man in die nächste Stufe kommt, obwohl das Gehalt entsprechend Tvöd gezahlt wird.
Vielen Dank im Voraus
Mit freundlichen Grüßen
Ronja
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Ronja