Umgruppierung
#1

Ein neuer Mitarbeiter bekommt für die gleiche Stelle Entgeltgruppe 5. Die bisherigen Kollegen Stufe 1 und 2. Ist eine Anpassung bzw eine Umgruppierung möglich und zeitnah umsetzbar?
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#2

Soweit auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag umfassend Anwendung findet und die übertragene Tätigkeit zur Entgeltgruppe 5 führt (einschließlich Erfüllung von Anforderungen an die Person), dann sind die bisherigen Kollegen schon in Entgeltgruppe 5 eingruppiert. Dann wäre die Bezahlung einzufordern. Allerdings können schon minimale Zeitanteilsunterschiede der Teilaufgaben einen Unterschied machen.
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