22.08.2024, 16:55
Wir haben bei uns in der Dienststelle einen speziellen Fall, was mich Personalratsmitglied sehr beschäftigt.
Sachverhalt:
Es handelt sich um einen Beschäftigten, der seit dem 04/2012 unbefristet angestellt ist ,zur Einstellung folgende berufliche Qualifikation: 1. juristische Staatsexamen, seit 06/24: Master in Kommunales Verwaltungsmanagement. Laut Stellenplan und Arbeitsvertrag eingestellt in EG 11 (Leiter der Personalabteilung)
Von 01.01.2021 bis 30.06.2022 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Fachbereichsleitung Soziale Dienste, A 13). Im gleichen Zuge wird der FBL Soziale Dienste vorübergehend mit der Leitung der Personalabteilung betraut, erhält weiter die Besoldung nach A 13.
Beide sitzen auch nach dem 30.06. auf den ehemals vorübergehend übertragenen Stellen.
Bekommt seit dem 01.01.21 eine Zulage von EG 11 auf EG 12. Mittlerweile hat eine
Stellenbewertung ergeben, dass die FBL nach EG 14 bewertet ist. Die Bewertung erfolgte im August 2023.
Es wurde das erste Mal am 21.08.2023 nach einer korrigierten Zulage gefragt bzw. diese beantragt. Am 07.11.2023 wurde ein Schreiben aufgesetzt, am 05.02.2024 eine erneute Mail mit der Bitte um Sachstandsmitteilung. Am 12.08.2024 ging die bislang letzte Mail raus. Entweder bekomme der Beschäftigte gar keine Antwort, oder lediglich den Hinweis, dass sich jemand kümmert und er demnächst was hören werde.
Zu klärende Fragen:
Wie viel Zulage steht dem Beschäftigten zu?
Ist die vorübergehende Übertragung zulässig? Der Amtsinhaber arbeitete offensichtlich nicht so, wie es sich die Dienststelle vorstellt. Deshalb wurde der Beschäftigte mit den Aufgaben betraut. Da für ihn keine Stelle im Stellenplan vorgesehen ist, bleibt es bislang bei der vorübergehenden Übertragung, die im Grunde ja auch bereits abgelaufen ist.
Ich möchte den Beschäftigten als Personalratsmitglied unterstützen. Welche Maßnahmen könnte man ergreifen ? Ich wäre über jede hilfreiche Antwort dankbar
Sachverhalt:
Es handelt sich um einen Beschäftigten, der seit dem 04/2012 unbefristet angestellt ist ,zur Einstellung folgende berufliche Qualifikation: 1. juristische Staatsexamen, seit 06/24: Master in Kommunales Verwaltungsmanagement. Laut Stellenplan und Arbeitsvertrag eingestellt in EG 11 (Leiter der Personalabteilung)
Von 01.01.2021 bis 30.06.2022 Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit (Fachbereichsleitung Soziale Dienste, A 13). Im gleichen Zuge wird der FBL Soziale Dienste vorübergehend mit der Leitung der Personalabteilung betraut, erhält weiter die Besoldung nach A 13.
Beide sitzen auch nach dem 30.06. auf den ehemals vorübergehend übertragenen Stellen.
Bekommt seit dem 01.01.21 eine Zulage von EG 11 auf EG 12. Mittlerweile hat eine
Stellenbewertung ergeben, dass die FBL nach EG 14 bewertet ist. Die Bewertung erfolgte im August 2023.
Es wurde das erste Mal am 21.08.2023 nach einer korrigierten Zulage gefragt bzw. diese beantragt. Am 07.11.2023 wurde ein Schreiben aufgesetzt, am 05.02.2024 eine erneute Mail mit der Bitte um Sachstandsmitteilung. Am 12.08.2024 ging die bislang letzte Mail raus. Entweder bekomme der Beschäftigte gar keine Antwort, oder lediglich den Hinweis, dass sich jemand kümmert und er demnächst was hören werde.
Zu klärende Fragen:
Wie viel Zulage steht dem Beschäftigten zu?
Ist die vorübergehende Übertragung zulässig? Der Amtsinhaber arbeitete offensichtlich nicht so, wie es sich die Dienststelle vorstellt. Deshalb wurde der Beschäftigte mit den Aufgaben betraut. Da für ihn keine Stelle im Stellenplan vorgesehen ist, bleibt es bislang bei der vorübergehenden Übertragung, die im Grunde ja auch bereits abgelaufen ist.
Ich möchte den Beschäftigten als Personalratsmitglied unterstützen. Welche Maßnahmen könnte man ergreifen ? Ich wäre über jede hilfreiche Antwort dankbar