Unterhaltung von Feldwegen
#1

S10347 Hallo zusammen,
kann mir hier jemand was zum Thema "Unterhaltung von Feldwegen" sagen, wo ist das geregelt, in welchem Umfang besteht sie für die Gemeinde usw? Besteht z.B. eine Pflicht, die Grasfläche der Feldwege regelmäßig zu mähen, damit die Fußgänger dort spazierengehen können? Vielen Dank schon mal vorab für eure Antworten.

Viele Grüße
Bebe aus den Schwabenländle
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#2

Eine genaue Rechtsgrundlage ist mir nicht bekannt.

Soweit ich weiß, müssen diese Wege nur verkehrssicher gehalten werden.

Hier handelt es sich sicherlich um einen Weg im Außenbereich. An die Verkehrssicherungspflicht sind dort nur sehr geringe Anforderungen zu stellen. Fußgänger müssen mit Gefahren rechnen.

Ist der Weg eigentlich gewidmet? Vgl. Par. 5 Straßengesetz Baden-Württemberg
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