Urlaub in Stunden umgerechnet
#1

Hallo,
ich arbeite im Theater, habe einen Vertrag wie jeder meiner Kolleginnen und Kollegen, mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit in der Woche. Am Anfang des Jahres wird mein Urlaub in Stunden umgerechnet und dann von meinem Jahresarbeitszeitkonto abgezogen, so dass mein Urlaub dadurch schon abgegolten ist und ich dadurch nur noch freie Tage in der veranstaltungsfreien Zeit habe. Wer kann mir sagen, ob das in Ordnung ist?
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#2

Der Arbeitgeber darf nicht den kompletten Urlaub verplanen. Es gibt die Regel, dass 2/5 des Urlaubs zur freien Verfügung stehen sollen. Allerdings gibt es in einzelnen Branchen Abweichungen in Form von Dienstvereinbarungen. Trotzdem muss ein Minimum an frei wählbaren Urlaubstagen zur Verfügung stehen um zb an Beerdigungen etc teilnehmen zu können.
Frag doch mal nach ob es eine Dienstvereinbarung gibt.
Ein Urteil des BAG von 1981 legte als Faustformel eine Quote von 3/5 fest. (Az 1 ABR 79/92) Demnach dürfen 60 Prozent des Jahresurlaubs als Betriebsurlaub angeordnet werden. Wenn ein Arbeitnehmer z. B. Anspruch auf 20 Urlaubstage im Jahr hat, können nach dieser Formel zwölf davon als Betriebsurlaub erfolgen.
Hoffe hilft Dir weiter!
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#3

Dankeschön für die Information, ich werde mich wohl mit dem Personalamt auseinander setzen müssen. Es ist ziemlich anstrengend, seit 7 Monaten versuche ich es schon zu klären.
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#4

Urlaub in Stunden umrechen ist im Regelfall nicht ok.

Die Konzentration des Urlaubs auf die veranstaltungsfreie Zeit ist zumindest im NV Bühne vorgesehen. Soweit dieser Anwendung findet sind die Ausagen zum Umfang des zur freien Verfügung stehenden Urlaubs unzutreffend.
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