Verbeamtung - Duales Studium "Bachelor of Laws"
#1

Hallo, 

ich habe im September ein duales Studium "Bachelor of Laws" in der Kommune angefangen, bei der ich zuvor bereits eine Ausbildung gemacht habe. 

Die Ausbildung habe ich als Angestellter gemacht und auch jetzt nur tariflich beschäftigt. 
Nun bin in an der FHöV und der Einzige, der nicht Beamter auf Widerruf ist. Alle anderen wurden vor Beginn des Studium vor die Wahl gestellt, ob sie Beamte oder Tariflich Beschäftigte sein wollen. Ich hatte so eine Wahl nie gehabt. Mir wurde gesagt, dass sie "es einfach nicht machen". Ich war auf ein paar Homepages von Städten und Gemeinden und wirklich alle haben das duale Studium mit der Beamtenlaufbahn angeboten. 
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich nach dem Studium verbeamtet werden könnte, muss aber nicht.

Hätte man mich auch vor die Wahl stellen müssen? Und wenn nein, worauf stützt sich meine Einstellung? Nach dem TVAöD ist mir klar, aber bekomme auch nur einen Durchschnittswert von allen drei Ausbildungsjahren an Gehalt. 

Danke schon einmal Smile
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#2

"Hätte man mich auch vor die Wahl stellen müssen?"
Nein. Der Arbeitgeber kann es so machen. Es gibt keinen Anspruch auf Verbeamtung. Du hättest Dich natürlich bei einem Arbeitgeber bewerben können der es anders anbietet.

"Und wenn nein, worauf stützt sich meine Einstellung?"
Vermutlich auf einen Vertrag der alles nötige regelt. Es gibt keine tarifliche Regelun für ein solches Studium.
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#3

Hallo,

ich wurde vor die Wahl gestellt, habe es aber abgelehnt. Je nach Alter kann man da, da man als Beamter bei der Laufbahn wieder ganz unten anfängt - finanzielle Verluste machen, die es dann doch nicht wert sind. Außerdem hättest Du sonst auch nur Anwärterbezüge erhalten, glaube ich. Die Aufsteiger werden generell eigentlich nicht verbeamtet, hat bisher noch jeder auch abgelehnt dem es angeboten wurde :-)
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#4

In Bayern z.B dürfen Bachelor of Laws definitiv aus rechtlichen Gründen nicht verbeamtet werden, da dies nach Art. 39 LlbG i.V.m mit Anlage 1 zum Art. 39 LlBG vom Gesetzgeber (bewusst) nicht vorgesehen wird.
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#5

Hallo Smile
Woher kommt ihr denn wenn ich fragen darf? Würde mich gerne verbeamten lassen aber das ist in Bayern nicht möglich.

Liebe Grüße
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