06.11.2018, 18:41
Hallo,
ich habe im September ein duales Studium "Bachelor of Laws" in der Kommune angefangen, bei der ich zuvor bereits eine Ausbildung gemacht habe.
Die Ausbildung habe ich als Angestellter gemacht und auch jetzt nur tariflich beschäftigt.
Nun bin in an der FHöV und der Einzige, der nicht Beamter auf Widerruf ist. Alle anderen wurden vor Beginn des Studium vor die Wahl gestellt, ob sie Beamte oder Tariflich Beschäftigte sein wollen. Ich hatte so eine Wahl nie gehabt. Mir wurde gesagt, dass sie "es einfach nicht machen". Ich war auf ein paar Homepages von Städten und Gemeinden und wirklich alle haben das duale Studium mit der Beamtenlaufbahn angeboten.
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich nach dem Studium verbeamtet werden könnte, muss aber nicht.
Hätte man mich auch vor die Wahl stellen müssen? Und wenn nein, worauf stützt sich meine Einstellung? Nach dem TVAöD ist mir klar, aber bekomme auch nur einen Durchschnittswert von allen drei Ausbildungsjahren an Gehalt.
Danke schon einmal
ich habe im September ein duales Studium "Bachelor of Laws" in der Kommune angefangen, bei der ich zuvor bereits eine Ausbildung gemacht habe.
Die Ausbildung habe ich als Angestellter gemacht und auch jetzt nur tariflich beschäftigt.
Nun bin in an der FHöV und der Einzige, der nicht Beamter auf Widerruf ist. Alle anderen wurden vor Beginn des Studium vor die Wahl gestellt, ob sie Beamte oder Tariflich Beschäftigte sein wollen. Ich hatte so eine Wahl nie gehabt. Mir wurde gesagt, dass sie "es einfach nicht machen". Ich war auf ein paar Homepages von Städten und Gemeinden und wirklich alle haben das duale Studium mit der Beamtenlaufbahn angeboten.
Außerdem wurde mir gesagt, dass ich nach dem Studium verbeamtet werden könnte, muss aber nicht.
Hätte man mich auch vor die Wahl stellen müssen? Und wenn nein, worauf stützt sich meine Einstellung? Nach dem TVAöD ist mir klar, aber bekomme auch nur einen Durchschnittswert von allen drei Ausbildungsjahren an Gehalt.
Danke schon einmal